Jan Hornhauer

Keime im Forster Wasser: Das müssen sie jetzt wissen

In einigen Bereichen der Stadt Forst/Lausitz gilt seit Freitag eine Abkochanordnung für Trinkwasser. Es wurden Keime im Wasser gefunden, die Darmbeschwerden auslösen können. Am Mittwochvormittag nahmen die Stadtwerke Forst im Rahmen einer Pressekonferenz Stellung zur Lage.

Die Abkochanordnung gilt für folgende Adressen:

  • Richard-Wagner-Straße 28, 30, 32, 44
  • Inselstraße 14, 16, 18, 22, 26, 28, 30 31
  • Jänickestraße 7, 15, 17, 19, 21, 23, 24, 25, 27, 28, 32, 36, 48, 50
  • Heinrich-Heine-Straße 1, 14, 16
Dabei ist zu beachten, dass das Wasser aufsprudeln muss. Das gleiche gilt für solches Wasser, das
zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber für die Zubereitung von Speisen.Für etwaige Rückfragen steht Ihnen die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (Tel.-Nr. 03562-69756104) oder das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße (Tel.-Nr. 03562-98615310) gerne
zur Verfügung. Zu den Hintergründen befragte der WochenKurier Diana Loichen, zuständige Mitarbeiterin für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtwerke Forst. Wie kam es zur Verunreinigung des Grundwassers, dass diese Abkochverordnung notwendig machte?

Bei den festgestellten Keimen handelt es sich um sogenannte Indikatorkeime. Da die Untersuchung auf Krankheitserreger wegen der zu großen Anzahl der in Frage kommenden Erreger nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime (coliforme Keime) festgelegt, die routinemäßig untersucht werden. Werden diese Keime nachgewiesen, muss davon ausgegangen werden, dass Verunreinigungen in die untersuchte Trinkwasserversorgungsanlage gelangt sind oder freigesetzt wurden. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger mit eingedrungen sind. Deshalb wurde aus Vorsorgegründen das Abkochgebot erlassen. Ursache für das Eindringen oder Freisetzen von coliformen Keimen können z.B. Arbeiten am Leitungsnetz oder Rohrbrüche und damit verbunden Schieberhandlungen sein.  Als wahrscheinlichere Ursache wird jedoch offenbar das zunehmende Stagnationsproblem im Trinkwassernetz angesehen. Auf Grund des stetig rückläufigen Wasserbedarfs werden Leitungsstränge nur noch unzureichend mit Frischwasser durchströmt, so dass solche Bereiche verstärkt zu Keimbelastungen neigen.


Um welchen Faktor wurden die gültigen Grenzwerte überschritten?

Der Grenzwert bei coliformen Keimen nach TrinkwV liegt bei 0 Koloniebildenden Einheiten pro 100 ml Probevolumen (0 KBE/100 ml). Die Grenzwertüberschreitungen lagen im einstelligen Bereich.


Wann wurden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Wasserverunreinigung informiert?

Am Freitag, unmittelbar nach Vorliegen und Auswertung der Laborbefunde und Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.


Wie wurden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Wasserverunreinigung informiert?

Über Aushänge bzw. Einwurf von Informationsblättern in die Hausbriefkästen der betroffenen Haushalte und Objekte.


Seit wann ist das Problem bekannt?

Das aktuelle Problem wurde erstmalig im Ergebnis einer Routineuntersuchung im Verwaltungsgebäude des Landkreises Spree-Neiße am 29.01.2018 festgestellt. Auf Grund dessen zunächst für das Gebäude eine Abkochanordnung erlassen wurde. Im weiteren Verlauf nach Erweiterung des Untersuchungsgebietes wurden Teile der Inselstraße, Heinrich-Heine-Straße, Richard-Wagner-Straße und Jänickestraße in die Untersuchungen mit einbezogen.


Wie viele Haushalte sind davon betroffen?

Da die Proben im Wasserwerk und im Wasserturm in Ordnung sind, haben wir es mit einem lokalen, flächenmäßig begrenzten Problem zu tun. Es sind gegenwärtig 29 Versorgungsobjekte vom Abkochgebot betroffen.


Wie lange wird das Abkochgebot gelten?


Bis zum Nachweis der Grenzwerteinhaltung. Hierzu werden Mitte der 7. KW Nachproben genommen. Mit den Ergebnissen ist auf Grund der zeitlich aufwändigen Analyseverfahren im Labor Anfang der 8. KW zu rechnen.


Wie beheben Sie den Mangel?

Zur Zeit laufen Rohrnetzspülung zwecks Wasseraustausch und Ausspülung der Keime aus dem Trinkwassernetz. Mittelfristig werden die planmäßigen prophylaktischen Rohrnetzspülungen insbesondere in stagnationsgefährdeten Rohrnetzbereichen ausgeweitet bzw. intensiviert werden um dauerhaft und verlässlich die Einhaltung der Grenzwerte im gesamten Trinkwasserrohrnetz zu gewährleisten.


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