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Hausverbot für Klaus-Dieter Hübner

Klaus-Dieter Hübner hat am Montagvormittag, 1. August, das Gubener Rathaus aufgesucht, um persönlich seine Erklärung zur Annahme der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Guben zu überreichen. Darüber informiert Bernhard Schulz aus der Stadtverwaltung Guben.
Klaus-Dieter Hübner. Foto: Archiv/rka

Klaus-Dieter Hübner. Foto: Archiv/rka

Die Übergabe der schriftlichen Erklärung beim Wahlleiter Fred Mahro sei somit fristgerecht binnen einer Woche nach der Benachrichtigung zur Wahl erfolgt. Der Wahlausschuss hatte am 25. Juli 2016 festgestellt, dass der Bewerber Klaus-Dieter Hübner (FDP) die erforderliche Stimmenzahl bei der Stichwahl am 17. Juli 2016 erhalten hat und damit zum neuen hauptamtlichen Bürgermeister gewählt wurde, heißt es. Nach Überreichen der Annahmeerklärung am Montag sei Klaus-Dieter Hübner durch den Wahlleiter und amtierenden Bürgermeister der Stadt Guben ein Bescheid über ein Dienstgeschäftsführungs- und Hausverbot ausgehändigt worden. Den Beschluss dazu hatte die Stadtverordnetenversammlung als Dienstvorgesetzter mehrheitlich in einer nicht-öffentlichen Sitzung am 25. Juli 2016 getroffen, heißt es. Mit den Verboten wurde zugleich eine Anordnung der sofortigen Vollziehung übergeben, deren Empfang Herr Klaus-Dieter Hübner schriftlich bestätigte und anschließend die Stadtverwaltung verließ, heißt es. Das verhängte Dienstgeschäftsführungs- und Hausverbot gelte ab heute für maximal drei Monate. Der Landrat des Spree-Neiße-Kreises, Harald Altekrüger, sei als Disziplinarvorgesetzter des Bürgermeisters der Stadt Guben unverzüglich über die Vorgänge informiert worden.


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