Guben ist gut für den Winter gerüstet
Im Rahmen des Winterdienstes sei die Stadt Guben für rund 111 Kilometer Fahrbahn und rund 50 Kilometer Gehweg zuständig. In diesem Zusammenhang möchte der Fachbereich V Bau- und Instandhaltungsmanagement daran erinnern, dass gemäß der gültigen Straßenreinigungssatzung auch die Grundstücksbesitzer ihren Beitrag leisten müssten. Die Schneeberäumung sowie das Aufbringen von abstumpfenden Mitteln bei Glätte müssen bis 7 Uhr an Werktagen und bis 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Ebenfalls sollten Hauseigentümer darauf achten, dass Dachlawinen und Eiszapfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum herabfallen. Die vollständige Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst sei bei der Stadtverwaltung einsehbar oder auf der Internetseite der Stadt Guben nachzulesen. Bei extremen winterlichen Ereignissen werde durch die Stadt Guben wieder eine Möglichkeit zur kostenlosen Schneeablagerung geschaffen werden Mit der Beendigung der zyklischen Straßenreinigung zum 18. November 2016 halten die Winterdienstleister die Technik einsatzbereit vor, heißt es. Unabhängig davon werde entsprechend der Witterung die Laubberäumung fortgesetzt. (PM)

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