
Völker der Welt – schaut auf Gaza!
Lausitz. Ein Kommentar von Anja Paumen, Biologin, Buchautorin und Journalistin.
Die Fahrradcodierung soll in erster Linie eine Maßnahme gegen den Fahrraddiebstahl sein. Der Code wird gut sichtbar am Fahrrad angebracht und soll potentielle Fahrraddiebe abschrecken. Hierzu sind der Personalausweis und ein Eigentumsnachweis wie beispielsweise der Kaufbeleg vorzulegen. Bei Personen unter 18 Jahren ist zudem die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Die Codierung ist kostenfrei. Die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln zur Einhaltung des Schutzes vor einer möglichen Corona-Infektion finden ihre Anwendung.