»Stunde der Gartenvögel« schlägt
Region. Um die Entwicklung des regionalen Vogelbestandes zu dokumentieren, ruft der NABU auch in diesem Jahr wieder zur großen Zählaktion für Gartenvögel auf.
Es handele sich bei der Bienenseuche um eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen, die aufgrund ihrer hohen Ansteckungsgefahr anzeigepflichtig und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu bekämpfen sei. So sei ein neuer Sperrbezirk mit einem Durchmesser von rund zwölf Kilometern um Luckau und Heideblick eingerichtet worden.
„Um weiteren Erkrankungsfällen vorzubeugen, sind die beiden bestehenden Sperrbezirke angepasst und zu einem größeren Restriktionsgebiet zusammengefasst worden. Im nun verfügten größeren Sperrbezirk ‚Heideblick–Luckau‘ werden gegenwärtig alle Bienenvölker amtlich beprobt“, erklärt Amtstierärztin Dr. Jana Guth.Der erweiterte Sperrbezirk Heideblick-Luckau schließe folgende Ortschaften ein: Garrenchen, Egsdorf, Luckau, Wittmannsdorf, Zöllmersdorf, Pelkwitz, Gießmannsdorf, Wierigsdorf, Görlsdorf, Goßmar, Bornsdorf, Freesdorf, Cahnsdorf, Schlabendorf, Bergen, Riedebeck, Beesdau, Presenchen, Frankendorf, Stiebsdorf und Wanninchen. Betroffen seien in diesem Areal mindestens 28 Imker mit insgesamt 298 Völkern. Die Allgemeinverfügung und eine Übersichtskarte sind auf der Homepage des Landkreises (Bereich Veterinärwesen) unter www.dahme-spreewald.info eingestellt. Die verfügte Sperre hält mindestens zwei Monate an und gilt bis auf Widerruf, heißt es. Die Aufhebung sei erst möglich, wenn erneute Untersuchungen keine weiteren Faulbruterreger bestätigen würden. Innerhalb des Sperrbezirks sollen nun alle befindlichen Völker durch amtliche Tierärzte beprobt und gemäß den Laborergebnissen und klinischen Untersuchungen behandelt werden. Die von der AFB betroffenen Bienenvölker müssten tierseuchenrechtlich entweder getötet oder – wenn das Volk stark genug ist – einem sogenannten Kunstschwarmverfahren zur Sanierung unterzogen werden. Anschließend sei alles kontaminierte Material unschädlich zu beseitigen. Alle Imker werden aufgefordert, ihre Völker nicht in oder aus dem oben genannten Sperrbezirk (siehe Kartenauszug) zu bringen und klinische Auffälligkeiten an ihren Völkern umgehend an die Veterinärbehörde zu melden. Sofern ein AFB-Verdacht bestehe, haben die Imker das Amt umgehend zu informieren und an ihrem Bienenstand keine Veränderungen, wie das Entfernen von Bienenvölkern, Waben, Wabenteilen, Honig zur Verfütterung an Bienen oder benutzten Gerätschaften, vorzunehmen. Die AFB stelle keine Gefährdung für Verbraucher durch den Verzehr von Honig oder anderen Bienenprodukten dar. Bei der AFB handele es sich um eine Erkrankung der Bienenvölker, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen werde. Erwachsene Bienen könnten nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten sie aber in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort, wodurch es letztlich zum Sterben des Bienenvolkes komme. Die durchzuführenden Maßnahmen seien erforderlich, um die Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern und somit die Imker im Landkreis Dahme-Spreewald und den benachbarten Landkreisen vor größeren Schäden zu bewahren. In diesem Jahr ist die Bienenkrankheit Amerikanische Faulbrut im Dahme-Spreewald-Kreis erstmals Ende April in Schönefeld nachgewiesen worden, heißt es. Der in diesem Zuge um den Standort des Ausbruchsbestandes in Schönefeld verhängte Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer gelte nach wie vor. Da dort bei einer Nachbeprobung im Juni erneut AFB-Erreger durch das Kreisveterinäramt festgestellt worden seien. Der Ausbruch der Bienenpest in Egsdorf und in Zöllmersdorf und deren Bekämpfung in den anschließend festgelegten Sperrbezirken dauere bereits seit Ende Mai an. Hintergrund „Amerikanische Faulbrut“ (AFB):