Verena Farrar

Der »Lohn« der Großenhainer Stadträte: Aufwandsentschädigung und Tagessatz

Großenhain. Der Stadtrat ist das Hauptorgan der Großen Kreisstadt Großenhain. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Regularien seiner Arbeit sind im Wesentlichen in der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen verankert. Obwohl die Tätigkeit eines Stadtrates ehrenamtlich erfolgt, gibt es gewisse Vergütungen....
Die Beschlussvorlagen liegen zur Stadtratssitzung vor dem Sitzungssaal aus und sind auch unter https://grossenhain.ratsinfomanagement.net  zu finden.

Die Beschlussvorlagen liegen zur Stadtratssitzung vor dem Sitzungssaal aus und sind auch unter https://grossenhain.ratsinfomanagement.net zu finden.

Bild: Müller

So hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain 2021 eine Neufassung der Satzung der Großen Kreisstadt Großenhain über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen. Darin heißt es unter anderem, dass ehrenamtlich für die Große Kreisstadt Großenhain Tätige als Ersatz für ihre notwendigen Auslagen und ihren Verdienstausfall, für den Zeitaufwand eine Entschädigung erhalten.

 

Außerdem heißt es in Paragraf zwei: Ehrenamtlich für die Stadt tätige Bürger erhalten den Ersatz ihrer notwendigen Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen.

 

Verdienstausfall wird ausgeglichen

 

Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Verrichtung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet. Für die Bemessung der Zeit bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Stadträte, die ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates und die Ortschaftsratsmitglieder erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Ortsvorsteher erhalten für die Ausübung ihres Amtes einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 40 Euro, für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 Euro je Sitzung, für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates sowie Einwohnerversammlungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro je Sitzung. Der ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters erhält einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro.

 

Angemessenes Sitzungsgeld für Ehrenamtliche

 

Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Regelungen des Sächsischen Beamtengesetzes. Ehrenamtliche Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro und für die Teilnahme an Sitzungen des Ortschaftsrates und gemeinsamen Sitzungen der Ortschaftsräte ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 Euro je Sitzung.

 

Die Aufwandsentschädigung, das Sitzungsgeld und der Aufstockungsbetrag werden jeweils nach Quartalsende gezahlt. Die ehrenamtlich in der Schiedsstelle Großenhain tätige Bürger erhalten zur Abgeltung von Auslagen, Verdienstausfall sowie Arbeitsleistung eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für den ehrenamtlichen Friedensrichter monatlich 60 Euro. Der ehrenamtlich tätige Protokollführer erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 10 Euro.

 

Die Beschlussvorlagen liegen zur Stadtratssitzung vor dem Sitzungssaal aus und sind auch unter https://grossenhain.ratsinfomanagement.net  zu finden.


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