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Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge

Elbe-Elster. Das Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster sichert den Lebensunterhalt von Geflüchteten aus der Ukraine. Darüber informiert Torsten Hoffgaard, Pressereferent des Landkreises Elbe-Elster.
Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge: Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster sichert den Lebensunterhalt von Geflüchteten.

Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge: Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster sichert den Lebensunterhalt von Geflüchteten.

Bild: Stefan Staindl

Bislang seien im Landkreis Elbe-Elster 356 Personen registriert, die aus der Ukraine geflüchtet seien, davon 161 Kinder. Es werde davon ausgegangen, dass noch nicht alle im Landkreis angekommenen Flüchtlinge der Ausländerbehörde gemeldet wurden. Die Kreisverwaltung bitte erneut darum, dass entsprechende Meldungen erfolgen. Kontaktformulare seien auf der Homepage des Landkreises zu finden.
 
Menschen, die aus der Ukraine kommen und ein so genanntes Schutzgesuch äußern, hätten grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dazu würden Leistungen für den Lebensunterhalt, die Kosten notwendiger medizinischer Behandlungen und die Kosten der Unterkunft gehören. Die Kosten für den Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft entsprechen laut Hoffgaard im Wesentlichen den Regelbedarfssätzen beziehungsweise den angemessenen Wohn- und Wohnnebenkosten im Bereich der Grundsicherung. Medizinische Behandlungen würden nur übernommen werden, wenn diese tatsächlich notwendig seien.
 
Eine Beantragung der Leistungen setze voraus, dass die Flüchtlinge im Landkreis Elbe-Elster ausländerrechtlich registriert worden seien. Das Sozialamt weise darauf hin, dass die Prüfung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehme. Deshalb werde mit Abschlagszahlungen gearbeitet, damit zunächst der Lebensunterhalt der Geflüchteten sichergestellt werden könne.
 
In den vergangenen Tagen hätten viele engagierte Freiwillige im Landkreis große Hilfsbereitschaft gezeigt. »Sie empfangen Menschen in Not mit offenen Herzen. Dieser persönliche Einsatz vieler Bürger ist sehr bewegend und von unschätzbarem Wert. Er ist aber auch mit Ausgaben, insbesondere für Wohn- und Wohnnebenkosten verbunden. Dem Sozialamt liegen derzeit bereits erste Anträge auf Übernahme notwendiger Wohn- beziehungsweise auch Wohnnebenkosten vor; insbesondere, wenn es keinen persönlichen oder freundschaftlichen Bezug zu den Flüchtlingen gibt«, teilt Hoffgaard mit.
 
Notwendige und angemessene Kosten der Unterkunft würden zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören. »Entsprechende Anträge der Flüchtlinge werden ordnungsgemäß geprüft und bearbeitet. Ich bitte aber um Verständnis, dass zunächst die Registrierung sowie die Auszahlung erster Abschläge für den Lebensunterhalt Vorrang haben«, sagte Sozialdezernent Roland Neumann. Im Zuge der Antragsbearbeitung würden dann auch alle weiteren Kosten und Aufwendungen geprüft. Das Sozialamt werde kurzfristig mit Personal verstärkt, auch aus anderen Bereichen der Kreisverwaltung, um die umfangreichen zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können. Trotzdem könnten längere Bearbeitungszeiten der Anträge, unbenommen der Abschlagszahlungen, nicht ausgeschlossen werden.
 
Für Fragen und Hilfestellungen stehe die Servicestelle des Sozialamtes des Landkreises Elbe-Elster zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme könne per E-Mail an stab-asyl@lkee.de oder über die telefonische Hotline erfolgen. Diese sei montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 11 Uhr über 03535/46-3131 erreichbar.


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