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Heiko Lübeck/kun

GDL-Forderungen: Berechtigt oder überzogen?

Brandenburg/Sachsen. Zwischen der Gewerkschaft der Lokführer und der Deutschen Bahn geht es derzeit im Tarifkampf heiß her. Aber sind die Forderungen der GDL berechtigt?

Stehen die Züge bald wieder?

Stehen die Züge bald wieder?

Bild: Markus Baumeler/ Pixabay

Lange hat sich Familie M. aus Elsterwerda auf ihren Kurzurlaub mit der Bahn nach Hamburg am 16. November gefreut. Doch dann der Schock: Lokführerstreik! Die Umbuchung der Tickets wäre kein Problem, doch mit dem Hotel hat es nun doch nicht mehr geklappt, weil es keine freien Zimmer zum neuen gewünschten Termin gab. Familie M. ist sauer: »Die kriegen den Hals nicht voll!«

 

Das fordert die Gewerkschaft

GDL-Boss Claus Weselsky fordert eine Lohnerhöhung von mindestens 555 Euro, eine Erhöhung der Zulagen für Schichtarbeit um 25 Prozent und eine steuerfreie Inflationszahlung von 3.000 Euro. Außerdem eine Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich für Beschäftigte im Schichtdienst. Die Deutsche Bahn weigert sich, über Kernforderungen der GDL zu verhandeln. Es wird mit weiteren Streiks gedroht.

»Dieser Arbeitgeber ignoriert konsequent, dass künftiges Personal für die Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes in Deutschland nur durch attraktive Arbeitsbedingungen gewonnen werden kann, Geld allein heilt diesen Zustand nicht mehr,« so der GDL-Vorsitzende.

Die GDL fordert eine Vier-Tage-Woche und eine 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. »Das ist absolut nicht darstellbar. Wir müssten zehn Prozent mehr Mitarbeitende einstellen, um die Lücken zu schließen, das ist beim aktuellen Arbeitsmarkt einfach weltfremd«, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler.

 

Das ist der Status Quo

Sind die GDL-Forderungen berechtigt? Werden die Reisenden als Mittel zum Zweck missbraucht? Verdienen die Lokführer wirklich so wenig? Bietet die Deutsche Bahn nicht noch weitere Privilegien? Der WochenKurier informierte sich dazu bei der Deutschen Bahn AG und erfuhr zum Thema...

Gehalt: Lokführer verdienen im Jahr, je nach Berufserfahrung und Einsätzen im internationalen Verkehr oder als Ausbilder, ab Dezember 2023 zwischen rund 45.000 und 56.000 Euro inkl. Zulagen. Ein Azubi verdient, je nach Lehrjahr, zwischen knapp 13.500 und 17.200 Euro im Jahr und ggf. Zulagen. In der Funktionsausbildung zwischen 33.800 Euro und 36.400 Euro im Jahr sowie dazu ggf. Zulagen. Diese entstehen durch Arbeit in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen.

Betriebliche Altersvorsorge: Die DB legt für ihre Beschäftigten automatisch jeden Monat 3,3 Prozent des Bruttogehalts in einem beitragsbasierten Altersvorsorge-System an. Das heißt, wenn ein Mitarbeitender 3.000 Euro brutto im Monat verdient, zahlt der Arbeitgeber 99 Euro in die Altersvorsorge. Diese wird ab Renteneintritt ausgezahlt. Je nach Betriebszugehörigkeit und Wertentwicklung können dann später mehr als 500 Euro monatliche Betriebsrente fließen. Darüber hinaus können die Beschäftigten Überstunden oder Urlaub in betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Diese daraus resultierenden eigenen Beiträge in den Pensionsfonds werden zusätzlich durch den Arbeitgeber mit bis zu 76 Prozent gesondert gefördert.

Flexible Arbeitszeitmodelle: Tarifmitarbeitende können in einem innovativen Wahlmodell selbst entscheiden, ob sie lieber sechs oder zwölf Tage mehr Urlaub oder stattdessen ca. 2,6 bzw. ca. 5,2 Prozent mehr Gehalt wollen. Damit sind bei der DB bis zu 42 Tage Erholungsurlaub im Jahr möglich.

Darüber hinaus bietet die DB (teils mit Kooperationspartnern) ihren Mitarbeitern jede Menge Vorteile und Vergünstigungen an: Freifahrten und Fahrvergünstigungen (auch für Angehörige), Unterstützung beim Bauen und Wohnen, IT-Leasing-Programm, mobile Endgeräte für alle DB-Mitarbeitenden, gezielte Förderung von Frauen, individuelle Gesundheitsangebote uvm.

 

Was sagen Sie zu den Forderungen der GDL?

Liebe Leserinnen und Leser, Ihre Meinung ist uns wichtig! Sind die GDL-Forderungen berechtigt oder überzogen? Schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff Bahnstreik, Ihrem Namen und Wohnort.


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