Straßenverkehrsamt stellt auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um
Bürger könnten dann beispielsweise die Zulassungen und Außerbetriebsetzungen ihrer Fahrzeuge mit Bankkarten am Kassenautomaten bezahlen. Das gelte gleichermaßen für Vorgänge der Fahrerlaubnisbehörde und für Bootszulassungen.
Bürger setzen Stephanie Kunert zufolge die bargeldlose Zahlung auch in Behörden immer häufiger voraus. Daher sei die EC-Kartenzahlung im Straßenverkehrsamt in Königs Wusterhausen bereits seit Jahren möglich. Hierzu stehe der Kassenautomat zur Verfügung. Im Jahr 2022 sei dieser Service um die Kreditkartenzahlung erweitert worden. Ab dem 29. Februar werde nur noch die bargeldlose Bezahlung im Straßenverkehrsamt in Königs Wusterhausen möglich sein.
Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs seien ein bequemer, unkomplizierter und schneller Bezahlvorgang.
Das Straßenverkehrsamt in Lübben werde zu einem späteren Zeitpunkt auf den ausschließlich bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt.