Das Vorhaben werde als gemeinschaftliche Maßnahme beider Baulastträger durchgeführt. Dabei werde der Landkreis Dahme-Spreewald die Fahrbahn der Kreisstraße K6145 grundhaft in Asphaltbauweise erneuern und die Stadt Golßen die vorhandenen Nebenanlagen, Gehwege, Parkflächen und Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sanieren. In dem betroffenen Streckenabschnitt werden laut Veh abschnittsweise außerdem das bestehenden Regenwassersystem und die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert.
Im Bereich des Ortseinganges Golßen werde zur Gewährleistung der Geschwindigkeitsreduzierung eine Mittelinsel errichtet. Hierfür würden als bauvorbereitende Maßnahme im Vorfeld der Tief- und Straßenbauarbeiten Baumfällarbeiten durchgeführt werden. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Ersatzpflanzungen werden Veh zufolge in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde nach Abschluss der Straßenbauarbeiten durchgeführt.
Baumaßnahme und Umleitung
Die Bauarbeiten beginnen laut Katrin Veh am Montag, 26. August, und werden nach derzeitigem Kenntnisstand abschnittsweise im November 2025 abgeschlossen. In diesem Zeitraum werde der Streckenabschnitt für den öffentlichen Verkehr voll gesperrt und groß- sowie nahräumig umgeleitet. Der innerörtliche Verkehr soll über die parallel zum Baufeld vorhandenen Straßen geführt werden.
Die Arbeiten würden abschnittsweise erfolgen. Der 1. Bauabschnitt soll bis Ende 2024 in der Mühlenstraße im Abschnitt von der Kreuzung Stadtwall / Mühlenstraße bis Am Joachimsteich realisiert werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr durch die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS) in Richtung Landwehr und Falkenhain werde während der Bauzeit eingestellt. Die Rufbuslinie (R466) werde aufrechterhalten. Ab dem 26. August würden die vier Bushaltestellen (vor allem Schülerverkehr) bis zum Bauende (11/2025) in die Bahnhofstraße (zwischen Bergstraße und Stadtwall) durch die RVS umverlegt werden.
Mit Einschränkungen sei während der gesamten Bauzeit zu rechnen. Es werde versucht abzusichern, dass für die Anlieger während der Baumaßnahme weitestgehend die Zufahrt zu ihren Grundstücken möglich ist.