Landratswahl im Landkreis Dahme-Spreewald
Etwa 150.000 Wahlberechtigte seien aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wahlberechtigt seien alle Personen ab 16 Jahren, die in das Wählerverzeichnis eingetragen seien. Gewählt sei, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten habe, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasse. Für den Urnengang werden laut Kunert ein amtlicher Lichtbildausweis sowie die Wahlbenachrichtigung benötigt. Die Wahlbenachrichtigung verbleibe bei der wahlberechtigten Person, für eine gegebenenfalls notwendige Stichwahl am 12. November 2023.
Neben der Stimmabgabe im Wahllokal bestehe die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür mussten laut Kunert die Wahlberechtigten bei ihrer Stadt, Gemeinde oder ihrem Amt ihre Briefwahlunterlagen für die Wahl der Landrätin beziehungsweises des Landrates im Landkreis Dahme-Spreewald beantragen.
Sollten die Briefwahlunterlagen bisher nicht bei den Wahlberechtigten angekommen sein, bitte der Kreiswahlleiter alle Betroffenen, sich dringend telefonisch bei ihrer zuständigen Behörde zu melden. Das Gleiche gelte für fehlende Wahlbenachrichtigungen.
Die Auszählung der Briefwahl erfolge wie im Jahr 2015 direkt beim Landkreis Dahme-Spreewald nach der Schließung der Wahllokale. Hierzu würden 37 Briefwahlvorstände gebildet werden. Davon würden sich 27 Briefwahlvorstände im Verwaltungsgebäude in Lübben, Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald) und zehn Briefwahlvorstände im Verwaltungsgebäude in Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41 in 15711 Königs Wusterhausen befinden.
• Weitere Informationen zur Landratswahl am 8. Oktober im Landkreis Dahme-Spreewald »H I E R«
• Die Wahlergebnisse seien am Sonntag ab 18 Uhr »H I E R« zu finden.