Grundsatzbeschluss zum Umgang mit PV-Anlagen
Die klimapolitischen Ausbauziele von Bund und Ländern im Bereich der erneuerbaren Energien würden zu einer Häufung von Anfragen aus der Energiewirtschaft führen. Die Anfragen beziehen sich laut Möbes insbesondere auf Photovoltaikfreiflächenanlagen im Außenbereich unter Nutzung von Landwirtschaftsflächen. Die Stadt Lübben (Spreewald) habe in den vergangenen Monaten Interessen und Themen abgewogen. So würden der Erhalt von Natur- und Landschaft sowie des Tourismus- und Erholungsraums, aber auch die Energie- und Versorgungssicherheit, die Flächenkonkurrenz zwischen Solarenergie und baurechtlich privilegierter Windenergie sowie die Bedeutung der Landwirtschaft zur Debatte stehen.
Grundlegendes Ziel der Stadt Lübben sei die bilanzielle Eigenbedarfsdeckung - nicht zu verwechseln mit Autarkie-, welche nach Prognosen für 2030 durch die Realisierung des Solarparks in Groß Lubolz (Fertigstellung voraussichtlich 2024) sowie dem Repowering der drei im Stadtgebiet vorhandenen Windenergieanlagen erreicht werden könne. Dabei könnte hiermit prognostisch bereits ein Überschuss an erzeugtem Strom erreicht werden. Alle zusätzlichen Photovoltaik- und Windenergieanlagen würden somit den rechnerischen Überschuss weiter erhöhen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) habe auf Basis des Positionspapiers den Umgang mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Stadtgebiet beschlossen. Grundsätzliches Ziel des Beschlusses sei, eine gezielte Steuerung des Ausbaus von PV-Anlagen auf Basis von Zahlen und objektiven Kriterien. Primär sollen bereits versiegelte oder vorbelasteten Flächen (zum Beispiel Dächer oder größere Stellplatzanlagen) genutzt werden, um eine größtmögliche Schonung des Außenbereichs zu bewirken und die Spreewaldlandschaft nicht zu überfordern. Dies bedeute auch, dass mit dem Beschluss Anträge auf Einleitung von Bebauungsplanverfahren, welche die rechtliche Grundlage für die Realisierung von PV-Freiflächenanlagen bilden, für die nächsten zwei Jahre ablehnend beantwortet werden würden.
Versiegelten Flächen hätten in dieser Hinsicht keine Einschränkungen. Im nächsten Schritt sollen die vorhandenen Potenzialflächen durch eine sogenannte Landschaftsbildbetrachtung weiter konkretisiert und eingegrenzt werden. Diese soll eine naturnahe, das Landschaftsbild nicht beeinträchtigende Einbettung von PV-Freiflächenanlagen in den Natur- und Landschaftsraum ermöglichen. Nach zwei Jahren erfolge eine Evaluation zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Lübben und darauf basierend eine neue politische Entscheidung.