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Erholungsortentwicklungskonzept beschlossen

Lübben. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) hat in ihrer jüngsten Sitzung das neue Erholungsortentwicklungskonzept für die Stadt Lübben (Spreewald) beschlossen, teilt Stadtsprecherin Bettina Möbes mit. Dieses sei Grundlage für den Antrag zur Re-Prädikatisierung zum »Staatlich anerkannter Erholungsort«.

Urlaub in Lübben heißt auch Urlaub im Spreewald - auf dem Land und auf den Fließen.

Urlaub in Lübben heißt auch Urlaub im Spreewald - auf dem Land und auf den Fließen.

Bild: ©framerate-media.de

Mit der Erstellung der Konzeption war Möbes zufolge die BTE Tourismus- und Regionalberatung betraut. »Übergeordnete Zielstellung war die Erstellung eines praxisorientierten Papiers, welches die Entwicklung der letzten Jahre reflektiert, die aktuelle Situation bewertet und auf Basis einer Strategie umsetzungsorientierte Maßnahmen definiert«, informiert sie und fügt an, dass als Grundlage die strategischen Aussagen aus dem Organisations- und Entwicklungskonzept der Stadt Lübben (Spreewald) aus dem Jahr 2017 dienten. Das Organisations- und Entwicklungskonzept sei umfassend analysiert, aktualisiert und erweitert worden.

Aufbauend auf den zentralen Bausteinen der Vision (»Wo wollen wir hin?«), der Ziele (»Was soll konkret erreicht werden?«), des Profils (»Wofür stehen wir?«) und der Zielgruppen (»Wen sprechen wir an?«) wurden laut Möbes spezifische Handlungsfelder für Lübben abgeleitet, welche wiederum sich in einzelne Handlungsmaßnahmen aufteilen.

Das Erholungsortentwicklungskonzept mit den definierten Maßnahmen diene als ein Leitfaden für die zukünftige Entwicklung der Stadt Lübben (Spreewald) und gebe eine Orientierung über angestrebte sowie gewünschte Projekte. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen obliege nun der Stadtverwaltung und der TKS GmbH, unterstützt von und in Zusammenarbeit mit den touristischen Akteuren der Stadt sowie allen relevanten Partnern.

Ein herzlicher Dank gelte allen Beteiligten, welche unter anderem mit ihrer Teilnahme an der Maßnahme-Werkstatt bei der Erstellung der Konzeption unterstützt haben.

Hintergrund

Seit 1999 darf sich laut Bettina Möbes die Stadt Lübben (Spreewald) offiziell »Staatlich anerkannter Erholungsort« nennen. Um dieses Prädikat weiter beibehalten zu können, müsse die Stadt Lübben bis zum 1. Mai 2024 die Kriterien des neuen Brandenburgischen Kurortgesetzes (BbgKOG), welches zum 1. Mai 2019 in Kraft getreten sei, erfüllen und die Antragsunterlagen fristgerecht beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) einreichen. Dem Antrag sei gem. § 10 (3) BbgKOG unter anderem eine Kur- oder Erholungsortentwicklungskonzeption beizubringen, welche von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen sei.

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