Erfrischungsgeld zur Landratswahl verdoppelt
Die Erhöhung gelte für die Landratswahl im Oktober 2023 einschließlich einer eventuellen notwendigen Stichwahl. Das derzeit gesetzlich vorgeschriebene Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher wurde laut Möbes somit von 35 Euro auf 70 Euro und für alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes von 25 Euro auf 50 Euro erhöht. Für die Landratswahl einschließlich eventueller Stichwahl bedeute dies Kosten von zirka 5200 Euro. Das erhöhte Erfrischungsgeld werde von der Stadt Lübben getragen.
»Bei der Durchführung von Wahlen sind wir als Kommune auf das Ehrenamt angewiesen. Dem Einsatz für die Demokratie möchten wir mehr Wertschätzung entgegenbringen und haben daher mit der Stadtverordnetenversammlung die Erhöhung des Erfrischungsgeldes beschlossen«, erklärt Bürgermeister Jens Richter.
Wahlhelfende weiterhin gesucht
Zur Durchführung der Landratswahl am 8. Oktober 2023 und die etwa notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 12. November 2023, werden laut Bettina Möbes rund 100 Wahlhelfer gesucht. Die Stadtverwaltung Lübben rufe dazu auf, sich ehrenamtlich im Wahlvorstand zu engagieren. Die Anmeldung sei per Mail an wahlen@luebben.de oder Telefon 03546 / 79-2317 unter Angabe des Namens, der vollständigen Adresse sowie den Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) möglich. Die Stadt Lübben versuche, den Einsatz somit wohnortnah zu planen.