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Bürgerdialog: »Überschwemmungsgebiete«

Lübben. Die Stadt Lübben (Spreewald lädt gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) sowie dem Landesamt für Umwelt (LfU) am 17. Oktober zum Bürgerdialog mit dem Thema »Überschwemmungsgebiete der Mittleren Spree« ein, informiert Stadtsprecherin Bettina Möbes. Die Veranstaltung beginne um 16.30 Uhr im Sitzungssaal 325 des Rathauses.

Am 17. Oktober wird es einen Bürgerdialog zum Thema »Überschwemmungsgebiete der Mittleren Spree« geben.

Am 17. Oktober wird es einen Bürgerdialog zum Thema »Überschwemmungsgebiete der Mittleren Spree« geben.

Bild: © Stadt Lübben, Kolisch

Zu dem am 9. Februar 2023 festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mittleren Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal führe die Stadt Lübben am 17. Oktober um 16.30 Uhr im Sitzungssaal 325 des Rathauses einen zweiten Bürgerdialog durch. »Bürger, die der ersten Veranstaltung nicht beiwohnen konnten, wollen wir mit dem zweiten Dialog die Möglichkeit geben, Informationen zu erhalten und auch Fragen zu stellen«, betont Bürgermeister Jens Richter.

An dem Bürgerdialog würden Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und des Landesamtes für Umwelt (LfU) teilnehmen. Eine ähnliche öffentlich bekannt gemachte Veranstaltung habe das MLUK bereits am 26. April 2022 im Vorfeld der Festsetzung durchgeführt, um die fachlichen Grundlagen, die Rechtsgrundlagen und die Auswirkungen des Überschwemmungsgebiets zu erläutern, Fragen zu beantworten und Anregungen aufzunehmen.

Die Entwurfskarten des Überschwemmungsgebiets seien vom 10. Januar bis 11. Februar 2022 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme ausgelegt gewesen. Im Ergebnis der Auslegung der Entwurfskarten seien über 100 Stellungnahmen eingegangen, die im MLUK ausgewertet wurden und zu einer Überarbeitung des Überschwemmungsgebiets hauptsächlich im Bereich Lübbenau geführt haben, heißt es.

Als Überschwemmungsgebiet sei die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche festgesetzt worden. Dort würden nun Schutzbestimmungen gelten, die insbesondere gewährleisten sollen, dass sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht und Rückhalteflächen erhalten bleiben. Das abfließende Wasser darf laut Möbes nicht verschmutzt und der Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigt werden. Soweit von den Verboten im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, würden die für den Vollzug zuständigen unteren Wasserbehörden und unteren Bauaufsichtsbehörden entscheiden.

In der Informationsveranstaltung werde es insbesondere um Art und Umfang der nunmehr geltenden Schutzbestimmungen und die Möglichkeiten der Erteilung von Ausnahmen gehen. Nachfragen zu den fachlichen und rechtlichen Grundlagen des Überschwemmungsgebiets werden laut Möbes von den Vertretern des MLUK und des LfU selbstverständlich auch gern beantwortet.


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