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pm/sts

Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2023

Betroffen sind Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erworben haben.

Anfang kommenden Jahres steht für einige Bürger ein Führerscheinumtausch an.

Anfang kommenden Jahres steht für einige Bürger ein Führerscheinumtausch an.

Bild: sts

Das Straßenverkehrsamt macht darauf aufmerksam, dass Anfang kommenden Jahres für einige Bürger ein Führerscheinumtausch ansteht. Betroffen seien Personen, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erworben haben und in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden. Diese seien verpflichtet, den Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umzutauschen. Bei den zu tauschenden Dokumenten handelt es sich um Führerscheine aus Papier, die in der DDR beziehungsweise der BRD ausgegeben wurden.

Der Umtausch kann in den Meldebehörden der Ämter, Städte, Gemeinden oder der Verbandsgemeinde sowie dem Straßenverkehrsamt, Riesaer Straße 17, in Bad Liebenwerda beantragt werden. Hierfür ist der Führerschein vorzulegen. Der Antragssteller muss sich ausweisen können und ein biometrisches Passbild mitbringen. Die Gebühren würden sich für den Umtausch auf 25,30 Euro belaufen.

Um lange Wartezeiten zu verhindern, bittet das Straßenverkehrsamt darum, bereits jetzt schon den entsprechenden Antrag auf Umtausch des Führerscheins zu stellen.

Der Antrag kann zu den folgenden Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes gestellt werden:

Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Meldebehörden der Ämter, Städte, Gemeinden und der Verbandsgemeinde seien den entsprechenden Amtsblättern zu entnehmen.


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