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Wasserentnahmen aus Spreewaldgewässern eingeschränkt

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat mit unmittelbarer Wirkung eine befristete Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern des Spreesystems verfügt.
Auch dem Schutzgraben in Lübben sind die Folgen der anhaltenden Trockenheit und Hitze deutlich anzusehen. Foto: Landkreis Dahme-Spreewald

Auch dem Schutzgraben in Lübben sind die Folgen der anhaltenden Trockenheit und Hitze deutlich anzusehen. Foto: Landkreis Dahme-Spreewald

Durch eine erlassene Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 6 Uhr bis 21 Uhr untersagt. Diese zeitlich und technisch beschränkte Untersagung erstreckt sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald und das Amt Lieberose/Oberspreewald sowie die Stadt Lübben. Die anhaltend warme und trockene Wetterlage der letzten Wochen und Monate hat in den Fließgewässern des Einzugsgebietes der Spree zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Der natürliche Wasserhaushalt leidet zudem immer noch unter den Folgen der Trockenheit des Vorjahres. Auch der in 2019 bisher gefallene Niederschlag liegt nach wie vor erheblich unter dem Durchschnitt. Zudem hat sich auch in diesem Jahr eine seit mehreren Wochen andauernde Niedrigwassersituation eingestellt.

Der Begriff ’Niedrigwasser‘ ist etwas irreführend, da ja das Wasser in den meisten Kanälen und Seen im Spreesystem und insbesondere im Spreewald über Wehr- und Stauanlagen zurückgestaut wird. Aber es vermindern sich die sogenannten Durchflüsse drastisch. Zum Teil steht das Wasser in den Wasserläufen und Seen dann praktisch. Eine Reihe von kleineren Zuflüssen zur Spree und Dahme sowie verschiedene Grabensysteme sind bereits fast trocken gefallen“, erklärt Dahme-Spreewalds Umweltamtsleiter Wolfgang Braschwitz.
Mit der Situation sind negativen Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers verbunden. Die Oberflächengewässer müssen daher vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung geschützt werden, so der Umweltamtschef weiter. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer verringern können, eingeschränkt oder unterbunden werden. Ein wichtiger Messpunkt für den Abfluss der Spree aus dem Spreewald in Richtung Berlin ist der Pegel in Leibsch. Mindestabflüsse bei Niedrigwasser liegen hier bei etwa zwei bis drei Kubikmetern/Sekunde. Aktuell fließt weniger als ein Kubikmeter/Sekunde ab.
Eine Entspannung der Situation ist vorerst nicht zu erwarten. Die andauernde Trockenheit hat bereits dazu geführt, dass die Anlieger der Fließe daraus verstärkt Wasser entnehmen, um die Gärten zu bewässern“, informiert Helge Albert, Sachgebietsleiter der unteren Wasserbehörde.
Neben der starken Verdunstung aus den Gewässern und aus den im Spreewald typischen Feuchtgebieten infolge der anhaltend hohen Temperaturen ist die Entnahme von Bewässerungswasser einer der Gründe für die Wasserprobleme. Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahmen aus Spreewaldgewässern  ist dem aktuellen Amtsblatt Nr. 17 - 2019 des Landkreises Dahme-Spreewald vom 3. Juli 2019 zu entnehmen. Diese Verfügung gilt bis auf Widerruf und wird in ähnlicher Form im Bereich der Spree in den Landkreisen Oberspreewald Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus erlassen. Weitere Informationen unter www.dahme-spreewald.info (PM/Landkreis Dahme-Spreewald)


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