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Schulschwänzen kann teuer werden

Frohe Kunde vor dem Fest: Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es weniger Schulverweigerer. Das berichtet Heidrun Schaaf aus der Landkreisverwaltung.
Foto: fotolia

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Im Landkreis Dahme-Spreewald sei in den vergangenen fünf Jahren ein Rückgang von Schulverweigerung zu verzeichnen. Wurden im Jahr 2013 noch 58 Verfahren wegen Schulpflichtverletzung geführt, waren es 2016 noch 23 Verfahren mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 2.650 Euro, heißt es. Beim Blick auf die zurückliegenden fünf Jahre sei allerding eine deutliche regionale Tendenz abzulesen. Von den insgesamt 232 geführten Bußgeldverfahren seien allein 216 dem Norden des Landkreises, also dem ehemaligen Altkreis Königs Wusterhausen, zuzuordnen. Dreizehn Schulverweigerer kamen aus dem Altkreis Lübben und nur drei aus dem Bereich um Luckau. Einfach  Blaumachen und die Schule schwänzen, könne Ärger nach sich ziehen, sowohl für die Schüler als auch für die Eltern. In Deutschland gelte nämlich eine gesetzliche Schulpflicht. Warum Kinder und Jugendliche dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben, könne viele Gründe haben. Im Normalfall würden zunächst Lehrer, Eltern, Sozialarbeiter oder Psychologen versuchen zu helfen. In Fällen von hartnäckiger Schulverweigerung greife auch die Kreisordnungsbehörde ein. Bei Schulpflichtverletzung könne sie Bußgelder bis zu 2.500 Euro gegen die Eltern und gegen Schüler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr verhängen. (PM/Landkreis Dahme-Spreewald)


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