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Lübbener Schlossinsel und Bibliothek werden wieder geöffnet

Die Lübbener Schlossinsel wird ab Mittwoch, 22. April, und die Stadtbibliothek wird ab Donnerstag, 23. April, unter Einhaltung der in der Corona-Krise geltenden Hygienestandards wieder geöffnet. Das hat der Krisenstab der Stadtverwaltung am Montag auf der Grundlage der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg festgelegt. Das Museum Schloss Lübben öffnet voraussichtlich am 6. Mai wieder seine Türen.
Die Schlossinsel ist die grüne Oase im Zentrum der Stadt Lübben. Foto: Stadt Lübben

Die Schlossinsel ist die grüne Oase im Zentrum der Stadt Lübben. Foto: Stadt Lübben

Zur Vorbereitung darauf werden Aushänge mit Hygiene-Regeln gefertigt und Schutzmasken für die Mitarbeiter beschafft. Zum Teil ist dies bereits geschehen. Die Mitarbeiter werden die Einhaltung der Mindestabstände zwischen Besuchern und Mitarbeitern kontrollieren. Auf der Schlossinsel werden Spielbereiche – soweit möglich – vom übrigen Parkgelände abgetrennt und mit Verbotsschildern versehen. Denn die Nutzung von Spielplätzen ist weiterhin untersagt. Im Museum werden einzelne Bereiche, in denen die Einhaltung der Mindestabstände nicht gewährleistet werden kann, nicht zugänglich sein. Verantwortungsvoll umgehen „Wir gehen die von der Landesregierung und vom Bund vorgegebene schrittweise Lockerung der Be-stimmungen gern mit“, sagt Bürgermeister Lars Kolan. „In den vergangenen Wochen haben wir erfreut festgestellt, dass die Lübbener sehr diszipliniert die Vorschriften befolgen.“ Er fordert die Einwohner auf, auch weiterhin verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus‘ im Interesse des Wohlergehens aller beizutragen. Rathaus weiterhin geschlossen Das Rathaus bleibt – gemäß Eindämmungsverordnung – bis 8. Mai geschlossen. Dringende Anliegen können nach wie vor nach vorheriger Anmeldung erledigt werden. Die Verwaltung erarbeitet einen Plan, wie in den kommenden Wochen die Besetzung im Rathaus wieder schrittweise hochgefahren werden kann, bei Einhaltung der Hygienevorschriften und Mindestabstände zwischen Personen. Regelungen zum Anlegen von Schutzmasken für Mitarbeiter werden erarbeitet. Hygienepläne für Horte, Kitas und Schulen Für Kitas, Horte und Schulen werden Hygienepläne auf der Grundlage von Landes- und Kreisvorgaben erarbeitet. Der zuständige Fachbereich bereitet die Ausweitung der Notbetreuung ab 27. April sowie die Durchführung von Prüfungen an Schulen und die Beschulung einzelner Schulklassen in den kommenden Wochen mit vor. So muss beispielsweise der zusätzliche Bedarf an Seife und Einweghandtüchern ermittelt und gedeckt werden, Desinfektionsmittel müssen bereitgestellt werden. (PM/Stadt Lübben)


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