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Kahnfahrten wieder möglich

Tourismusverband gibt Empfehlungen für die praktische Umsetzung
Foto: herbert2512/pixabay

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Nachdem bereits seit dem vergangenen Donnerstag der gewerbliche Bootsverleih zu touristischen Zwecken in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa und Dahme-Spreewald wieder gestattet ist, gibt es nun auch gute Nachrichten für die Kahnfährgenossenschaften in den Spreewaldlandkreisen. Demnach dürfen die Kahnfährleute ab dem 9. Mai 2020, wieder regulär Fahrten für Gäste anbieten. Über diese im Einklang getroffene Entscheidung informieren die drei Landratsämter.
Die Zusage sei eine logische Reaktion auf die seitens des Landes angekündigte bevorstehende Wiedereröffnung von Restaurants, Cafés, Kneipen und die Zusagen im Hinblick auf die touristische Vermietung im Beherbergungswesen. „Die Wiederbelebung des Tourismus ab dem 15. Mai ist für die Regionen ein wichtiger Meilenstein und ist uns allen eine Herzensangelegenheit. Die für heute erwartete neue Eindämmungsverordnung sieht die Öffnung von Restaurants, Cafés und Kneipen, versetzt auch für das Beherbergungswesen, wie Hotels und Ferienunterkünfte, vor. Wir werden künftig also wieder mehr Gäste begrüßen können. Die Kahnfährleute prägen das Bild des Spreewaldes maßgeblich. Der bevorstehende Wiedereinstieg in das touristische Angebot ohne zuvor klar geregelten Kahnfährbetrieb wäre aus unserer Sicht undenkbar.“, so die Landräte. Dabei gilt es wie überall auch hier, auf die Hygiene und Abstandsregeln zu achten. Der Tourismusverband Spreewald e. V. arbeitet derzeit an Maßnahmenkatalogen als Handreichungen für touristische Anbieter, Mitarbeiter aber auch Gäste, um ihnen Handlungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung der Kontakt- und Hygienevorgaben zu geben. Der bereits fertiggestellte und mit Touristikern und Kahnfährleuten abgestimmte zweiseitige Maßnahmenkatalog für Kahnfahrten kann über den Tourismusverband Spreewald e. V. bezogen werden und steht auf den Internetseiten der Kreisverwaltungen zum Download bereit. Demnach gilt beispielsweise: Sicherheitsabstände auf dem Kahn müssen weiter gewährleistet werden. Dies wird erreicht, indem zwischen den Familien/Paaren/Einzelpersonen jeweils eine Bank unbesetzt bleibt. Bei einer unter normalen Bedingungen möglichen Auslastung von 26 Personen entstünde somit eine Auslastung von maximal 12 Gästen pro Kahn. Unter anderem sind auch Desinfektionsmittel zur Säuberung der Hände, der Bänke und Tische an Bord mitzuführen und Berührungspunkte nach dem Gebrauch zu desinfizieren. „Wenn ein jeder, ob Gast oder Anbieter, trotz der Lockerungen weiterhin umsichtig agiert und sich an die Regeln hält, sind wir zuversichtlich und guter Dinge, dass eine weiterhin erfolgreiche Bekämpfung des neuartigen Coronavirus und der Tourismus nebeneinander existieren können und einander nicht ausschließen“, erklären die Landräte. Die Freude über die angekündigten Lockerungen im Hinblick auf den Tourismus werde jedoch auch getrübt: „Es bleiben weitere wichtige Punkte offen und zu klären, etwa die Wiederöffnung der Kitas und weitere schrittweise Öffnung der Schulen und damit einhergehend die Entlastung der Eltern“, machen die Landräte deutlich. Betriebliche Empfehlungen- Sicherheitsabstand von mind. 1,50m sind zwischen den Gästen einzuhalten

  • eine Bank-/ bzw. Tischreihe zwischen den Familien/ Pärchen/ Einzelpersonen freilassen, sodass 1,50m Sicherheitsabstand garantiert ist
  • an einem Tisch des Kahns dürfen nur Einzelpersonen, Pärchen oder Familien mitfahren
  • bei 9 verfügbaren Bänken auf einem Kahn würden somit 4 bis maximal 5 Bänke genutzt werden
  • bei einer, unter normalen Bedingungen, maximal möglichen Auslastung von 26 Personen kommt man somit auf eine Auslastung von maximal ca. 12 Gästen
- Abstandsmarkierungen an der Kahnanlegestelle anbringen
- ausschließliche Beschränkung der Leistung auf die Kahnfahrt (d.h. keine Versorgung oder andere Zusatzleistungen)
- Desinfektionsmittel zur Säuberung der Hände bzw. der Kahnbänke und Tische muss im und am Kahn vorhanden sein
- die Berührungspunkte des Kahns mit dem Kunden (z.B. Sitze, Ränder, Einstiegshilfen, etc.), sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren
- Fahrdauer von max. 3 Stunden
- unterschiedliche Kahnfahrten zu bestimmten Zeiten anbieten, um Begegnungen auf dem Wasser zu vermeiden (in Kooperation mit anderen Unternehmen)
- sanitäre Einrichtungen müssen in der Nähe des Hafens sein
- (Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bei Gästen und Kahnfährmann / -frau) Empfehlungen für den Gast
- kein Betreten des Hafenbüros
- die Maßnahmen zum Verhalten an öffentlichen Orten entsprechend der Verordnung sind zu gewährleisten
- mittels einer Online-Buchung können Dienstleistungen im Voraus gebucht und bezahlt werden, sodass vor Ort so wenig persönlicher Kontakt wie möglich zustande kommt (alternativ Bargeld auf einem Teller) Empfehlungen für den Mitarbeiter
- Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,50m zwischen den Mitarbeitern untereinander
- Arbeitsvorgänge finden, so weit wie es realisierbar ist, im Außenbereich statt
- Bei auffälligen Symptomen und Anzeichen von Krankheit verlässt der Mitarbeiter den Arbeitsplatz unverzüglich
- Bereitstellung von Nasen-Mund-Schutz und Handschuhen, welcher bei direkten Gästekontakt zu tragen ist
- Desinfektionsmittel und Möglichkeiten zum Händewaschen wird dem Mitarbeiter bereitgestellt
- Installieren von Plexiglasscheiben bei Anmeldung- und Bezahltresen


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