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Aufstallpflicht für Geflügel in Dahme-Spreewald

Seit dem 8. November sind in mehreren Bundesländern bei verendet gefundenen Wildvögeln und bisher in zwei Nutztierbeständen der hochpathogene Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Nach der aktuellen Risikoeinschätzung besteht ein hohes Eintragsrisiko insbesondere durch den direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildvögel und Nutzgeflügel. Der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) hat daher zum Schutz gegen die Geflügelpest eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 15. November 2016 gilt, berichtet Heidrun Schaaf, LDS-Pressesprecherin.
Foto: Archiv/sts

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In folgenden Gebieten darf Geflügel nur noch in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen gehalten werden: • Gemeinde Bestensee: Bestensee (mit Klein Besten, Groß Besten, Glunzbusch, Vordersiedlung und Hintersiedlung) und Pätz • Stadt Königs Wusterhausen: Königs Wusterhausen (mit Deutsch Wusterhausen und Neue Mühle), Diepensee, Kablow, Niederlehme (mit Ziegenhals), Senzig, Zeesen (mit Körbiskrug) und Zernsdorf (mit Kablow-Ziegelei) • Stadt Luckau: nur Egsdorf, Freesdorf und Görlsdorf (mit Frankendorf und Garrenchen) • Stadt Lübben (Spreewald): nur Radensdorf • Stadt Mittenwalde: nur Gallun, Motzen und Schenkendorf (mit Krummensee) • Stadt Wildau: nur das Stadtgebiet östlich der S-Bahn • Amt Lieberose/Oberspreewald: nur Alt Zauche - Wußwerk (mit Burglehn), Stadt Lieberose (mit Behlow, Blasdorf, Hollbrunn und Münchhofe) und Briesensee aus der Gemeinde Neu Zauche. Der Geflügelpest- oder auch Vogelgrippe-Erreger des Subtyps H5N8 werde derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut genauer analysiert. Nach bisherigem Erkenntnisstand seien keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Die Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland sei auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts einsehbar. Folgende Empfehlungen werden gegeben: • Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben • Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und sammelplätzen • Aufstallung von Zoovögeln soweit möglich, Zugangsbeschränkungen zu Vogelhäusern/Vogelschauen • Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern • Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde • Verstärkte Untersuchung von Geflügelhaltungen; bei Hühnervögeln vermehrt klinische Untersuchung, bei Gänsen und Enten PCR-Untersuchungen von kombinierten Rachen- und Kloakenproben • Verstärkte Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren (passives und aktives Wildvogelmonitoring, insbesondere über Kotproben aus der Umwelt) • Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel • Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln • Überprüfung der Durchführbarkeit der in den Krisenplänen für den Seuchenfall vorgesehenen Maßnahmen und Aktualisierung der Pläne, soweit erforderlich. Die Tierseuchenallgemeinverfügung des LDS über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 14. November gibt es HIER. (PM/Landkreis Dahme-Spreewald)


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