

Somit ist die Entnahme mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 8 bis 20 Uhr untersagt.
Die Stadt Cottbus hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist am Dienstag, den 14. Juni, auf www.cottbus.de veröffentlicht worden und gilt bis auf Widerruf. Grund für die Einschränkungen ist die anhaltende Trockenheit samt der Nachwirkungen aus den zurückliegenden Jahren. Damit sind die Abflusspegel in der Spree weiter gesunken und liegen laut Pegelportal des Landes Brandenburg seit 25. Mai am Pegel Leibsch dauerhaft unter dem Warnwert von 4,5 Kubikmeter pro Sekunde. Dadurch sind sowohl die Wasserqualität als auch die Lebewesen in den Gewässern gefährdet.