pm/mae
Versteigerung von Fundsachen
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige eines Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.
Bei Rückfragen können sich interessierte Bürger bis zum 22. April, 12 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Lübben melden unter: 03546/ 79-25 -05, -06 oder -07
Weitere Infos unter: www.luebben.de
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