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Dany Dawid

Stiller Start ins neue Jahr?

Für den Jahreswechsel 2021/22 haben Bund und Länder sich wieder auf ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik geeignet. Demnach dürfen Feuerwerk und Silvester-Knaller zum privaten Gebrauch erneut nicht verkauft werden.
Menschen zünden Raketen auf dem Cottbuser Altmarkt. Im Jahr 2019 war das auch noch erlaubt. Aber ein lautes und leuchtend buntes Feuerwerk wird in diesem Jahr wohl wieder nicht am Nachthimmel zu sehen sein. Foto: Michael Helbig

Menschen zünden Raketen auf dem Cottbuser Altmarkt. Im Jahr 2019 war das auch noch erlaubt. Aber ein lautes und leuchtend buntes Feuerwerk wird in diesem Jahr wohl wieder nicht am Nachthimmel zu sehen sein. Foto: Michael Helbig

Ziel ist es, die Ansammlungen von Menschen und eine durch Verletzungen hervorgerufene zusätzliche Belastung der sowieso schon an der Kapazitätsgrenze arbeitenden Krankenhäuser an Silvester und Neujahr zu vermeiden.

Im Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum ist die Lage schon jetzt äußerst angespannt. Mittlerweile wurden etliche Stationen zusammengelegt oder geschlossen. Auch die Tageskliniken des CTK nehmen keine Patienten mehr auf. Patienten mussten bereits verlegt werden, u.a. in die Lausitz Klinik in Forst. Hier sagt Dr. med. Patrik Eickenhorst, Ärztlicher Leiter Zentrale Notaufnahme: »Die vierte Corona-Welle belastet gegenwärtig die Kapazitäten der Kliniken im südöstlichen Brandenburg in extrem starker Weise. Das gilt für die Notaufnahmen, aber auch für die Bettenstationen, die zunehmend auf die Versorgung von Corona-Patienten umgestellt werden müssen. Wenn die Gesellschaft in einer derart angespannten Lage die Chance hat, weitere Notfälle durch Beschränkungen an Silvester und Neujahr (wie Versammlungs- und Böllerverbote) zu vermeiden, sollte sie diese unbedingt ergreifen. Dies sage ich sowohl mit dem Blick auf typische unmittelbare Verletzungen, z.B. durch Feuerwerk, Schlägereien oder Stürze, die in dieser Nacht zu Klinikeinweisungen führen, als auch vor dem Hintergrund zu erwartender höherer Infektionszahlen an Covid-19 in den Wochen danach.« Aktuell gilt ein generelles Böllerverbot aber noch nicht. Die Stadt Cottbus beispielsweise hat jedoch im vergangenen Jahr im Rahmen einer Allgemeinverfügung das Abbrennen von Pyrotechnik der Klassen F2, F3 und F4 im öffentlichen Raum untersagt. Nur auf privaten und umfriedeten Grundstücken war das Abbrennen von Pyrotechnik erlaubt. »In der derzeit gültigen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (gültig bis 15. Dezember) sind solche Regelungen durchaus wieder denkbar. Die Verwaltung prüft deshalb, ob wir auch in diesem Jahr wieder eine solche Allgemeinverfügung erlassen. Wir werden dies jedoch erst entscheiden, wenn bekannt ist, ob die derzeitige Eindämmungsverordnung verlängert oder neu erlassen wird«, so Oberbürgermeister Holger Kelch. Das ist vor allem deshalb notwendig, weil es in Cottbus und in weiteren Städten im Landkreis Spree-Neiße derzeit eine nächtliche Ausgangssperre sowie Kontaktbeschränkungen für Menschen, die nicht geimpft sind, gibt. Und das ist für eine Beurteilung eines möglichen Böllerverbots maßgeblich. Klaus Gotzen, Geschäftsführer des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI) betont: »3.000 Arbeitsplätze sind von der Entscheidung des Verbotes betroffen. Die Traditionsbranche wird, nachdem die versprochenen Überbrückungshilfen aus dem letzten Jahr noch immer nicht bei allen Firmen angekommen sind, endgültig verschwinden.«


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