So böllern sie ohne Folgen
„Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden. Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrü-ßen will, muss verantwortungsvoll damit umgehen und darf nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen“, betonten die Minister in Potsdam.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet vom 28. bis 30. Dezember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und sogenannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) verkauft werden.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern:
- Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
- Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
- Nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwenden.
- Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
- Feuerwerk nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.
- Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuer-löscher).
- Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
- Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
- Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
- Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
- Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
- Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.
- Schützen Sie sich insbesondere auf öffentlichen Plätzen gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Ohrstöpsel.
Kulturgut in Gefahr

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