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Kindertagesbetreuung bleibt Aufgabe der Städte, Gemeinden & Ämter im LDS

Cottbus. Die zwischen dem Landkreis und allen kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden neu gestalteten öffentlich-rechtlichen Verträgegemäß § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) sind unterschrieben und sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Bild: tolmacho/Pixabay.com

Damit werden alle Städte, Ämter und Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald (weiterhin) in die Lage versetzt, die Aufgabe der Kindertagesbetreuung im Sinne des § 1 KitaG für den Landkreis als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen und den Eltern als Ansprechpartner vor Ort für alle Verwaltungsfragen rund um die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stehen.

»Ich freue mich, dass wir den gemeinsamen Weg im Sinne der Kinder und ihrer Eltern fortsetzen können«, zeigt sich Stefan Wichary, Beigeordneter und Jugenddezernent, zufrieden.

»Die Rechtsansprüche der Kinder können wir nur in enger Zusammenarbeit sicherstellen.«

In den neugestalteten öffentlich-rechtlichen Verträgen wurden mehrere Anliegen der kreisangehörigen Kommunen berücksichtigt. So sind die Aufgabenübertragungen entsprechend dem KitaG gegliedert. Entsprechende Kostenerstattungen des Landkreises an die Kommunen sind nunmehr detailliert geregelt. Dafür hat der Landkreis im Jahr 2024 insgesamt 340.000 Euro eingeplant. Auch wurde eine Kostenerstattung im Zusammenhang mit Rechtsrisiken in die Verträge aufgenommen.

Aufgabe des Landkreises bleibt die Erstellung der Kita-Bedarfsplanung. Auch wird er weiterhin über Widersprüche gegen den Rechtsanspruch betreffende Bescheide der Kommunen entscheiden. Neu wurde ein fortlaufendes Monitoring der Umsetzung des aktuellen Bedarfsplanes in den Kommunen vereinbart. Und für den Fall ausgewiesener Defizite steht nun ein sog. Konsultationsverfahren mit dem Ziel zur Verfügung, Möglichkeiten der Unterstützung für die betroffene Kommune im gemeinsamen Zusammenwirken zu erarbeiten und durchzuführen.

Auch Schulzendorf kehrt zum bewährten System zurück

Mit Inkrafttreten des neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages kehrt auch die Gemeinde Schulzendorf zum langjährig bewährten System zurück. Für alle Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde und ihre Eltern ist in Kita-Fragen also wieder die Gemeindeverwaltungumfassender Ansprechpartner, auch in Fragen betreffend

- den erweiterten Rechtsanspruch für Kindertagesstätten und Kindertagespflege bei Kindern vor dem ersten Lebensjahr,

- den Anspruch auf längere Betreuungszeiten (erweiterter Rechtsanspruch),

- den erweiterten Rechtsanspruch auf Hortbetreuung für 5./6. Klassenstufe,

- das Wunsch- und Wahlrecht außerhalb des Wohnortes.

Infolge der Kündigung des alten öffentlich-rechtlichen Vertrags durch die Gemeinde waren für Kinder mit Wohnsitz in Schulzendorf Anträge zur Prüfung des erweiterten Rechtsanspruchs für den Besuch einer Kindertagesstätte, einer Kindertagespflege oder eines Hortes im Jahr 2023 übergangsweise an den Landkreis Dahme-Spreewald zu richten. Diese Verfahren übergibt die Kreisverwaltung nun wieder der Gemeinde Schulzendorf.


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