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Hinweise: Pyrotechnik richtig verwenden

Die Stadtverwaltung Cottbus appelliert nach eigenen Angaben an alle Bürger, Feuerwerkskörper entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
Foto: fotolia

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Ihr Gebrauch sei nur im Zeitraum vom 31. Dezember bis 1. Januar zulässig. Die Hinweise der Gebrauchsanweisung seien zu beachten. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 an Privatpersonen sei in diesem Jahr nur am 29., 30. und 31. Dezember statthaft. Der Kategorie 2 seien Chinaböller, Kanonenschläge und Feuerwerksraketen zugeordnet. Pyrotechnische Gegenstände dieser Kategorie dürften nicht von Personen unter 18 Jahren abgebrannt werden. Sowohl der Erwerb als auch die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorien 3 und 4 seien verboten. Diese dürften ausschließlich von Pyrotechnikern nach dem Gesetz gezündet werden. Alle pyrotechnischen Artikel werden durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) begutachtet und sind mit einer entsprechenden Kennzeichnung, zum Beispiel BAM-PII-0001, BAM-F2-0001, CE 0589, 0589-F2-0001, versehen, heißt es. Der Import herkömmlicher Feuerwerkskörper wie auch anderer Pyrotechnik (außer Marginalien wie Zündhölzer) aus EU-Staaten sei verboten. Der Import durch Privatpersonen sei seit 2005 eine Straftat. Aus Sicherheitsgründen werde davor gewarnt, pyrotechnische Erzeugnisse ohne Kennzeichnung zu verwenden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden, heißt es. (PM/Stadt Cottbus)


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