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Erstmalige Einführung des Grünpfeiles für den Radfahrer
»Der Radfahrer bzw. die Radfahrerin hat jetzt die Möglichkeit, auch bei Rot nach vorherigem Anhalten nach rechts abzubiegen«, erläutert Manuel Helbig, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit der Stadt Cottbus. »Hier wird wieder ein kleines Puzzlestück ergänzt, um Cottbus noch fahrradfreundlicher zu machen«, so Manuel Helbig weiter.
Die Verkehrsregeln für die Radfahrer sind dieselben, wie sie auch sonst für den Kraftverkehr bekannt sind. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt. Dabei muss sich der Radfahrende so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
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