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Erneute Ausnahmegenehmigung für Lkw-Fahrten am 14. Januar
Hierdurch sollen durchgängige Lieferketten und damit die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft sichergestellt werden.
Aufgrund der wieder zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen durch Protestaktionen der Landwirtschaft, des Handwerks und des Transportgewerbes hat das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 S. 1 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 S. 1 StVO erteilt. Sie gilt für den Transport von Waren des täglichen Bedarfs zur Belieferung des Einzelhandels sowie für Medizinprodukte und Arzneimittel am 14. Januar von 00.00 bis 24 Uhr.
Die zuständigen Stellen und Behörden wurden über die Ausnahmeregelung informiert.
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