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Erfrischungsgeld für Wahlhelfende erhöht

Lübben. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben hat im Juli ein höheres Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Wahlvorstände in Ausübung des Wahlehrenamtes beschlossen. Die Erhöhung gilt für die Landratswahl im Oktober 2023 einschl. einer evtl. notwendigen Stichwahl.

Die Stadt Lübben verdoppelt das Erfrischungsgeld für Wahlhelfende für die Landratswahl 2023.

Die Stadt Lübben verdoppelt das Erfrischungsgeld für Wahlhelfende für die Landratswahl 2023.

Bild: Stadt Lübben

Das derzeit gesetzlich vorgeschriebene Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher wurde somit von 35 Euro auf 70 Euro und für alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes von 25 Euro auf 50 Euro erhöht. Für die Landratswahl einschließlich eventueller Stichwahl bedeutet dies Kosten von ca. 5.200 Euro. Das erhöhte Erfrischungsgeld wird von der Stadt Lübben getragen.

»Bei der Durchführung von Wahlen sind wir als Kommune auf das Ehrenamt angewiesen. Dem Einsatz für die Demokratie möchten wir mehr Wertschätzung entgegenbringen und haben daher mit der Stadtverordnetenversammlung die Erhöhung des Erfrischungsgeldes beschlossen«, erklärt Bürgermeister Jens Richter.

WAHLHELFENDE WEITERHIN GESUCHT

Zur Durchführung der Landratswahl am 8. Oktober und die etwa notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 12. November, werden rund 100 Wahlhelfer gesucht. Die Stadtverwaltung Lübben ruft dazu auf, sich ehrenamtlich im Wahlvorstand zu engagieren.

Die Stadt Lübben versucht, den Einsatz somit wohnortnah zu planen. Die Stadt dankt allen freiwilligen Helfern.

Die Anmeldung ist unter Angabe des Namens, der vollständigen Adresse sowie den Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) möglich:

wahlen@luebben.de 

03546/ 79-2317 

 


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