Einkauf ab 2018 möglich
Der Beschluss war das Ergebnis eines monatelangen Dialog- und Abstimmungsprozesses zwischen dem Investor, der EKZ Stadtpromenade Cottbus GmbH, den Stadtverordneten, den beauftragten Gutachtern sowie vielen Bürgerinnen und Bürgern.
Ergänzend zum Bebauungsplan wurden zwischen dem Investor, der EKZ Stadtpromenade Cottbus GmbH und der Stadt Cottbus zwei städtebauliche Verträge abgeschlossen. Im städtebaulichen Grundsatzvertrag wurden Regelungen zur Gestaltung und zum Betrieb des Einkaufszentrums vereinbart. Der Vertrag zur Begrenzung der Verkaufsfläche beschränkt die Gesamtverkaufsfläche auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme zur Verträglichkeit eines Einkaufszentrums in der Stadtpromenade auf 5.900 Quadratmeter. Außerdem wird festgeschrieben, dass davon zirka 2.000 Quadratmeter auf einen oder zwei großflächige Anbieter entfallen, vorzugsweise aus den Branchenschwerpunkten Bekleidung/ persönliche Ausstattung/ Sportartikel/ Heimelektronik oder ähnliche, als zentrenrelevante Magnetbetriebe fungierende Anbieter
Die Abbrucharbeiten an den Pavillons sollen im Januar fortgeführt und bis Februar 2017 abgeschlossen sein. Danach soll mit den Hochbauarbeiten begonnen werden. Die Eröffnung ist für September 2018 geplant.
Parallel dazu erfolgt die Errichtung der Flaniermeile durch die Stadt. Der Zwischenbau zwischen Wohnscheibe und EKZ wird durch die GWC bis zur Eröffnung des Einkaufszentrums fertiggestellt.
(jho/oac)