Cottbus setzt Alkoholverbot in der Innenstadt durch
Für Ordnungsamts-Chef Manfred Geißler ist diese Entscheidung eine zwingende Notwendigkeit. In den letzten Wochen war es vor allem rund um die Stadthalle zu Zwischenfällen gekommen. Doch auch in anderen Bereichen der Stadt kam es zu Vorfällen. So gerieten am 20. Mai eine Gruppe junger Syrer und eine deutsche Gruppe, die einen Junggesellenabschied feierten, aneinander. Bei der anschließenden Messerstecherei wurden fünf deutsche Männer verletzt. „Bei diesem Vorfall, aber auch den Geschehnissen seit Wochen vor der Stadthalle, spielte Alkohol eine wesentliche Rolle. Daher haben wir uns zu dieser Allgemeinverfügung entschlossen, die den Alkoholkonsum in bestimmten Bereichen der Innenstadt verbietet“, so Geißler. Folgende Bereiche sind betroffen:
- Der gesamte Bereich um die Stadthalle, entlang des Lindner Congress-Hotels sowie der Spree-Galerie und dem Vorplatz bis zur Berliner Straße. Auch der Bereich der Stadtpromenade entlang der Stadtmauer bis zum Platz am Stadtbrunnen
- Der gesamte Puschkinpark zwischen Töpferstraße, Kloster- und Zimmerstraße sowie Münzstraße
- Der Bereich am Staatstheater begrenzt durch die Karl-Liebknecht-Straße – Schiller- und Wernerstraße