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Jan Hornhauer

Cottbus setzt Alkoholverbot in der Innenstadt durch

Das Ordnungsamt der Stadt Cottbus greift durch: Als Reaktion auf mehrere gewalttätige Zwischenfälle in den letzten Wochen wird in weiten Teilen der Innenstadt ein Alkoholverbot durchgesetzt. Es gilt ab 1. Juni.
Als Folge auf gewalttätige Zwischenfälle führte die Polizei kürzlich eine Kontrollaktion am Stadthallenvorplatz sowie im Umfeld durch. Die Sicherheitslage soll nun durch ein Alkoholverbot besser werden. Foto: Michael Helbig

Als Folge auf gewalttätige Zwischenfälle führte die Polizei kürzlich eine Kontrollaktion am Stadthallenvorplatz sowie im Umfeld durch. Die Sicherheitslage soll nun durch ein Alkoholverbot besser werden. Foto: Michael Helbig

Für Ordnungsamts-Chef Manfred Geißler ist diese Entscheidung eine zwingende Notwendigkeit. In den letzten Wochen war es vor allem rund um die Stadthalle zu Zwischenfällen gekommen. Doch auch in anderen Bereichen der Stadt kam es zu Vorfällen. So gerieten am 20. Mai eine Gruppe junger Syrer und eine deutsche Gruppe, die einen Junggesellenabschied feierten, aneinander. Bei der anschließenden Messerstecherei wurden fünf deutsche Männer verletzt. „Bei diesem Vorfall, aber auch den Geschehnissen seit Wochen vor der Stadthalle, spielte Alkohol eine wesentliche Rolle. Daher haben wir uns zu dieser Allgemeinverfügung entschlossen, die den Alkoholkonsum in bestimmten Bereichen der Innenstadt verbietet“, so Geißler. Folgende Bereiche sind betroffen:

  • Der gesamte Bereich um die Stadthalle, entlang des Lindner Congress-Hotels sowie der Spree-Galerie und dem Vorplatz bis zur Berliner Straße. Auch der Bereich der Stadtpromenade entlang der Stadtmauer bis zum Platz am Stadtbrunnen
  • Der gesamte Puschkinpark zwischen Töpferstraße, Kloster- und Zimmerstraße sowie Münzstraße
  • Der Bereich am Staatstheater begrenzt durch die Karl-Liebknecht-Straße – Schiller- und Wernerstraße
In den genannten Bereichen gilt ein absolutes Alkoholverbot, d.h. rund um die Uhr ist der Genuss alkoholischer Getränke verboten. Ausnahmen sind lediglich die Terrassen-Bereiche von Restaurants (z.B. Wunderbar) bzw. öffentliche Veranstaltungen wie das Stadtfest (16. bis 18. Juni). Geißler sieht diese Maßnahme, die zunächst bis 31. Oktober befristet ist, als einen Baustein, wieder für Ruhe in der City zu sorgen. „Weitere Maßnahmen wie das Abschalten von WLan-Signalen oder zusätzliche Beleuchtungen werden geprüft und umgesetzt.“ Für die Kontrolle des Alkoholverbots sollen sowohl Kräfte des Ordnungsamtes als auch der Polizei eingesetzt werden. Im Wiederholungsfall drohe Geißler zufolge ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro. Die komplette Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus finden Sie HIER zum Nachlesen.


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