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Barbershop-Kontrolle im Kammerbezirk

Cottbus. Am 21. Mai bekamen 17 Barbershops im Kammerbezirk Cottbus unangemeldeten Besuch. Die Ordnungsämter der Stadt Cottbus und der Landkreise kontrollierten an einem gemeinsamen Aktionstag mehrere Betriebe im Süden Brandenburgs. Gemeinsam mit dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder), dem Gesundheitsamt und dem Finanzamt und unter Mitwirkung der Handwerkskammer Cottbus erfolgten Kontrollen in Cottbus, Forst, Spremberg, Guben, Finsterwalde und Lübben.

Prüfung der Einhaltung der Meisterpflicht in der Mehrzahl der Fälle wurde kein Handwerksmeister im Betrieb angetroffen.

Prüfung der Einhaltung der Meisterpflicht in der Mehrzahl der Fälle wurde kein Handwerksmeister im Betrieb angetroffen.

Bild: mostafa_meraji

Bei den Kontrollen wurde unter anderem insbesondere auch auf die Einhaltung der Meisterpflicht geachtet. In Betrieben, in denen meisterpflichtiges Handwerk ausgeübt wird, besteht eine grundsätzliche Meisterpräsenz. Der Handwerksmeister vor Ort hat die Arbeiten zu steuern, zu überwachen und gegebenenfalls einzugreifen, um Gefahren für die Gesundheit der Kunden zu minimieren. Es geht dabei um die Einhaltung von Hygienevorschriften und die Stärkung des Verbraucherschutzes.

Aus diesem Grund lag der Schwerpunkt der Kontrollen bei Barbershops, die von Inhabern geführt werden, die selbst keinen Meisterabschluss besitzen. Handwerksrechtlich werden Friseursalons und Barbershops gleichbehandelt. Die hier ausgeübten Tätigkeiten sind zulassungspflichtig. Wer also ein Geschäft selbständig führen will und selbst keinen Meisterabschluss besitzt, kann einen Betriebsleiter anstellen, der die Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Friseurhandwerk erfüllt. Dieser Betriebsleiter muss jedoch vor Ort sein und im Betrieb mitarbeiten und darf sich nicht nur auf gelegentliche Kontrollen beschränken bzw. nur seinen Namen hergeben, damit eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen kann.

Bei den Kontrollen wurde zum überwiegenden Teil kein Betriebsleiter vor Ort angetroffen. Bereits im Vorfeld des Aktionstages führten die Ordnungsämter unregelmäßige Kontrollen durch, in denen sie feststellten, dass der Betriebsleiter gar nicht bzw. nur selten im Salon zugegen ist. Dies bestätigte sich nun auch am Aktionstag. Weitere Kontrollen sind geplant. Den weiter andauernden Verstoß gegen die Meisterpräsenz werden die zuständigen Ordnungsämter mit empfindlichen Bußgeldern ahnden. Verstoßen die Betriebe weiterhin gegen die Meisterpräsenz, kann es zur Löschung aus der Handwerksrolle kommen bis hin zur Untersagung der Tätigkeit und Betriebsschließung.

Im Kammerbezirk Cottbus sind 626 Betriebe im Friseurhandwerk tätig:

- 122 Stadt Cottbus

- 127 Landkreis Oberspreewald-Lausitz

- 99 Landkreis Elbe-Elster

- 121 Landkreis Spree-Neiße

- 157 Landkreis Dahme-Spreewald

Davon 39 Betriebe als Barbershops:

- 14 in Cottbus

- 11 Oberspreewald-Lausitz

- 4 Elbe-Elster

- 4 Spree-Neiße

- 6 Dahme-Spreewald


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