Seitenlogo
as

360 Euro für Online-Wahrsagerin

In Brandenburg häufen sich Beschwerden von Bürgern, die eine Rechnung für Leistungen erhalten haben, die sie nie bestellt haben. Die Verbraucherzentrale klärt auf.
Wer keine Wahrsagerin gebucht hat, braucht auch nichts zu bezahlen, so der Rat der Verbraucherzentrale. Symbolfoto: pixabay

Wer keine Wahrsagerin gebucht hat, braucht auch nichts zu bezahlen, so der Rat der Verbraucherzentrale. Symbolfoto: pixabay

In den letzten Wochen haben sich mehrere Menschen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gemeldet, die online die Dienste einer Wahrsagerin in Anspruch genommen haben sollen. Die Betroffenen erhielten eine Rechnung einer Anwaltskanzlei oder eine Mahnung. Und die Forderungen hatten es in sich – 360 Euro sollte der vermeintliche Blick in die Zukunft kosten. Das Merkwürdige dabei: Die Verbraucher berichteten, dass sie derartige Leistungen nicht genutzt und nie einen Vertrag abgeschlossen hätten. Nicht verunsichern lassen „Die Forderungsschreiben scheinen auf den ersten Blick seriös“, erläutert Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Die Formulierungen machen einen bedrohlichen Eindruck, denn es wird im Fall des Nichtbezahlens mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gedroht. Verbraucher sollten sich davon nicht verunsichern lassen. Um online einen Vertrag zu schließen, muss man auf eine klar gekennzeichnete Schaltfläche klicken, auf der etwa „Hier zahlungspflichtig bestellen“ steht. „Wenn man die Dienstleistung nicht in Auftrag gegeben hat, muss man sie auch nicht bezahlen“, erklärt die Juristin. „Wir raten dazu, die Rechnung und den behaupteten Vertragsschluss genau zu prüfen. Wer unsicher ist, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.“


Weitere Nachrichten aus Cottbus
Meistgelesen