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Die unendliche Kitesurf-Geschichte

Die Landesdirektion Sachsen hat den Widerspruch, den die Gemeinde Boxberg in Bezug auf die Genehmigung der Ausnahme des Verbots des Kitesurfens auf dem Bärwalder See eingelegt hatte, zurückgewiesen. Wie es jetzt weitergeht, will die Verwaltung zunächst mit den Gemeinderäten abstimmen.
Kitesurfen ist auf dem Bärwalder See inzwischen theoretisch wieder erlaubt. Da die Gemeinde die Auflagen der LDS aber in dieser Saison nicht mehr erfüllen kann, bleibt das Kitesurfen praktisch verboten. Symbolfoto: Nikokvfrmoto/Fotolia

Kitesurfen ist auf dem Bärwalder See inzwischen theoretisch wieder erlaubt. Da die Gemeinde die Auflagen der LDS aber in dieser Saison nicht mehr erfüllen kann, bleibt das Kitesurfen praktisch verboten. Symbolfoto: Nikokvfrmoto/Fotolia

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Widerspruch der Gemeinde Boxberg gegen den Bescheid zur Gestattung des Kitesurfens auf dem Bärwalder See zurückgewiesen. Damit behält die bestehende Erlaubnis des Kitesurfens einschließlich aller Auflagen ihre Gültigkeit. Die Gemeinde Boxberg wollte mit dem Widerspruch eine Entfristung der Gestattung über das Jahresende 2016 hinaus erreichen. Auch die gemachten Auflagen schienen zu streng und ließen sich in diesem Jahr nicht mehr umsetzen, weswegen man aus Sicht der Gemeinde praktikablere Lösungsvorschläge an die LDS sandte.
Die Landesdirektion wiederum blieb aber bei ihrer Sicht der Dinge. In der Begründung zur Ablehnung des Widerspruchs heißt es unter anderem, „dass die Kitesurf-Genehmigung nur für einen Zeitraum erteilt werden kann, für den die Gemeinde auch einen Nutzungsvertrag für das Gewässer abgeschlossen hat. Der von der Gemeinde Boxberg in diesem Zusammenhang vorgelegte Vertrag mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) endet jedoch am 31. Dezember 2016.“ Das Vorliegen eines gültigen Nutzungsvertrages sei für eine Verlängerung der Genehmigung jedoch zwingende Voraussetzung.
Auch bei den weiteren Auflagen wich die LDS nicht von ihrem ursprünglichen Kurs ab. So müssen die Kitesurf-Flächen mit Tonnen markiert und Informationstafeln zu Sperr- und Nutzungsflächen auf dem Bärwalder See an dessen Hauptzugängen aufgestellt werden.
Wie die Gemeinde mitteilte, soll jetzt mit den Gemeinderäten das weitere Vorgehen abgestimmt werden, auch da die Kosten des Bescheides und des Widerspruchsverfahrens von der Gemeinde getragen werden müssen. Für die Kitesurf-Fans heißt das, dass sie in diesem Jahr ihrem Sport auf dem Bärwalder See nicht mehr legal nachgehen können, da die Gemeinde die gemachten Auflagen in dieser Saison nicht mehr umsetzen wird. Die Wassersportsaison endet am 31. Oktober. Bis dahin bleiben auch die in Kooperation mit der DRK Wasserwacht Sachsen am Boxberger und Uhyster Badestrand errichteten SOS-Notrufsäulen in Betrieb. Die Badesaison endete bereits am 15. September.


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