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pm/ck

Keine Ermittlungen zum Trainingsunfall am Eiskanal

Altenberg. Dem Trainingsunfall des Schweizer Teams im Altenberger Eiskanal im Februar lagen keine strafrechtlichen Handlungen zugrunde - das hat die Staatsanwaltschaft Dresden jetzt ermittelt.

Im Februar ereignete sich am Eiskanal in Altenberg ein schwerer Trainingsunfall des Schweizer Teams.

Im Februar ereignete sich am Eiskanal in Altenberg ein schwerer Trainingsunfall des Schweizer Teams.

Bild: IBSF Viesturs Lacis

Am 13. Februar ereignete sich im Eiskanal Altenberg im Rahmen des Weltcup-Rennens ein Trainingsunfall mit dem Viererbob des Schweizer Teams. Aus bisher unbekannter Ursache kippte der Viererbob in der Kurve 13/14 um und rutschte bis zur Kurve 18. Da die Eisbahn im Auslauf eine Steigung aufweist, rutschte der Bob von Kurve 18 zurück bis Kurve 16/17 und überfuhr einen im Eiskanal liegenden Sportler, der beim Sturz aus dem Bob gefallen war. Ein weiteres Mitglied des Schweizer Teams erlitt ebenfalls schwere Verletzungen, die stationär behandelt werden mussten. Die beiden anderen Teammitglieder wurden leicht verletzt (wir berichteten).

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat geprüft, ob ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegen könnte. Von einem Ermittlungsverfahren wurde jedoch abgesehen, da die Voraussetzungen für eine fahrlässige Körperverletzung nicht vorlagen. Es gab keine Anhaltspunkte für eine Manipulation von Bahn oder Schlitten oder dass vom Betreiber aus Sicherheitsrichtlinien verletzt wurden. Die Ursache des Sturzes ist noch nicht abschließend ermittelt, aber sofern er durch einen Fahrfehler eines der verletzten Sportler entstand, würde dies unter das Verletzungsrisiko fallen, das beim Ausführen von sportlichen Aktivitäten besteht.


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