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»Wer kifft, fährt nicht«

Cottbus. Am 22. März hat auch der Bundesrat grünes Licht für das umstrittene Cannabisgesetz der Bundesregierung gegeben. Damit ist Kiffen seit dem 1. April für Erwachsene weitgehend legal.

Bild: Elsa Olofsson/ pexels

Die Landesverkehrswacht Brandenburg (LVW) befürchtet, dass im Straßenverkehr ein Anstieg der Fahrten unter Cannabis-Einfluss zu erwarten ist. Der Präsident der Landesverkehrswacht Jörg Vogelsänger warnt in diesem Zusammenhang vor den Folgen: »Nur, weil die Droge nun größtenteils legalisiert ist, bleibt das Fahren unter Cannabis-Einfluss gefährlich. Für alle muss daher gelten: wer kifft, fährt nicht.«

Ähnlich sieht das auch Manuel Helbig, der Geschäftsführer der Verkehrswacht Cottbus. Er betont: »Die Frage, ob eine Legalisierung der richtige Weg ist, muss getrennt von der Verkehrssicherheit betrachtet werden. Durch die Legalisierung von Cannabis wird nicht gleichzeitig das Fahren unter Cannabiseinfluss freigegeben.«

Als typische verkehrssicherheitsrelevante Nebenwirkungen des Cannabiskonsums können demnach Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, Müdigkeit und verminderter Antrieb sowie Einschränkungen des Denk-, Lern- und Erinnerungsvermögens auftreten. Außerdem kann es zur Beeinträchtigung der psychomotorischen Leistungsfähigkeit kommen, welche negativen Auswirkungen auf eine sichere Verkehrsteilnahme haben. Umso wichtiger sei es laut Helbig klarzustellen, dass trotz Legalisierung das Fahren unter Cannabis-Einfluss eine Ordnungswidrigkeit, gegebenenfalls sogar eine Straftat, darstellt.

Weil seitens der Verkehrswacht ein Anstieg der Fahrten unter Cannabis-Einfluss befürchtet wird, wolle man in Zukunft umfangreiche Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen anbieten.

Manuel Helbig erklärt: »Dabei nehmen wir bewusst in den Fokus, wie das Rauschmittel die individuelle Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen kann. Auch der gefährliche Mischkonsum von Alkohol und Cannabis muss thematisiert werden. Kernbotschaft an alle: Eine strikte Trennung von Drogenkonsum und aktiver Verkehrsteilnahme.«


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