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Die Stimmzettel zur Bundestagswahl sind völlig korrekt

Der gültige Stimmzettel mit der fehlenden Ecke.   Foto: LRA

Der gültige Stimmzettel mit der fehlenden Ecke. Foto: LRA

In den letzten Tagen mehren sich Anfragen von Wählern, ob das Fehlen der rechten oberen Ecke bei den für die Briefwahl bereits ausgegebenen Stimmzetteln rechtmäßig ist. „In einzelnen Fällen zweifeln Wähler die Gültigkeit des Stimmzettels und damit ihrer Stimmabgabe an. Diese Bedenken sind absolut unbegründet“, versichert  Kreiswahlleiter Thomas Obst. Die Stimmzettel für Bundestagswahl am 24. September  im Wahlkreis 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entsprechen dem Bundeswahlrecht und sind alle gültig. Der § 45 Abs. 2 der Bundeswahlordnung bestimmt, dass bei allen Stimmzetteln für die Verwendung von Stimmzettelschablonen die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten wird. Stimmzettelschablonen können von blinden und sehbehinderten Wählern verwendet werden, um anhand der dort aufgetragenen Brailleschrift – umgangssprachlich als Blindenschrift bezeichnet – selbstständig und ohne Hinzuziehung einer Hilfsperson ihre Stimme abgeben zu können. Die abgeschnittene obere rechte Ecke dient hierbei zur Orientierung beim Einlegen des Stimmzettels in die Stimmzettelschablone. Kostenlose Stimmzettelschablonen können beim Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e.V.,  Tel.: 0351/80906 11, E-Mail info@bsv-sachsen.de angefordert werden. Kreiswahlleiter/Kontakt:  thomas.obst@landratsamt-pirna.de  (caw)


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