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Verena Farrar

Bargeld wird zum Strukturproblem

Abgeschafft: Münzen gegen Ware wird in den Dörfern des Landkreises wohl immer unwahrscheinlicher.

Bei der Bargeldauszahlung sehen viele Kunden die Geldinstitute in der Pflicht. Denn auch die Politik kann oder will die angespannte Lage nicht mildern. Bargeld abheben im ländlichen Raum wird immer problematischer – Schließungen von Sparkassenfilialen, der Abbau von Geldautomaten und fehlende gebührenfreie Alternativen erschweren die Bargeldversorgung vor allem für ältere Mitbürger. Mit diesen Sorgen wandten sich Vertreter der Gemeinden an die Lokalpolitiker. Deshalb stellte der Landtagsabgeordnete Geert Mackenroth kürzlich eine „Kleine Anfrage“ zu den Strategien der Staatsregierung zur Sicherstellung der Bankdienstleistungen im ländlichen Raum. „Problem erkannt, aber bisher nicht gelöst.“ Geert Mackenroth sieht die Geldinstitute in der Pflicht. „Die Suche nach praktikablen Alternativen in der Region gestaltet sich schwierig. Denn auch der postalische Bargeldversand ist gebührenpflichtig und somit nicht bürgerfreundlich. Lange Strecken zur nächsten Bargeldauszahlung, das Horten von Geldbeträgen oder hohe Gebühren sind für mich definitiv keine Lösungen“, fasst er zusammen. Die Ortschaft Krögis hat mittlerweile gar keinen Zugang zu Bargeld mehr. In Stauchitz bahnt sich gemeinsam mit dem Edeka-Markt eine Lösung an. Viele Gemeinden suchen schon länger nach praktikablen Lösungen. So prüfte die Gemeinde Zeithain die Möglichkeit einer Bargeldauszahlung in der ortsansässigen Apotheke. Diese Anfrage wurde jedoch von der Sächsischen Landesapothekerkammer abgelehnt. Die Staatsregierung verteidigt diese Entscheidung in ihrer Stellungnahme. Demnach sei das Abheben und Auszahlen von Bargeld in einer Apotheke unzulässig, da es sich um keine apothekenübliche Dienstleistung handelt. „Die Staatsregierung sieht keine rechtliche Möglichkeit, in Apotheken Geldausgabestellen einzurichten, da dies dem geltenden Apothekenrecht widerspricht. Das Abheben und Auszahlen von Bargeld in einer Apotheke ist nach §?1a Abs. 11 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) unzulässig. Danach sind Dienstleistungen dann apothekenüblich, wenn sie der Gesundheit dienen“, erläutert Sebastian Gemkow aus dem Sächsischen Staatsministerium für Finanzen in Vertretung von Dr. Matthias Rößler. Laut Staatsregierung obliegt es der geschäftspolitischen Strategie des jeweiligen Bankinstituts, welche Möglichkeiten der Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen es gibt und ob dadurch zusätzliche Kosten für den Verbraucher entstehen. Als Alternativvorschläge sieht die Staatsregierung Bargeldagenturen, den postalischen Bargeldversand (ist leider kostenpflichtig) sowie Bargeldauszahlung durch den Einzelhandel.Aber auch dieses Filialnetz schrumpft in vielen Regionen. Auch Sparkassen-Busse oder Beratungsgespräche in der Kundenwohnung seien denkbar. Der Einsatz eines Sparkassen-Busses in der Riesaer, Meißner und Großenhainer Region wurde jedoch bereits im Vorfeld in Gesprächen mit Vertretern der Sparkasse aufgrund der Unwirtschaftlichkeit abgelehnt. So bestehen von Bankengruppe zu Bankengruppe unterschiedliche Möglichkeiten. Welche Möglichkeiten der Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen eine Sparkasse neben den klassischen Geschäftsstellen und Geldautomaten in ihrem Geschäftsgebiet konkret anbietet und ob hierdurch (zusätzliche) Kosten für Verbraucher entstehen, liegt an jeder Bank selbst und hänge sicher stark von den jeweiligen (örtlichen) Gegebenheiten ab, heißt es aus dem Ministerium. Speziell die Sparkasse Meißen hat das Projekt „Große Emma“ in Zabeltitz aufgelegt (wir berichteten). Die „Große Emma“ ist aber leider nur ein mögliches Versorgungsnetzwerk im ländlichen Raum, in dem neben der Sparkasse weitere Anbieter zusammenwirken, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dort bieten Sparkasse, Frisör, Diakonie, Sanitätshaus, Paketdienst, Rezeptsammelstelle und Bibliothek ihre Dienstleistungen an. Leider hat es noch nicht im großen Maße Schule gemacht. Weitere Ideen? 


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