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Problemwolf im Landkreis Görlitz soll "entnommen werden"

Im Landkreis Görlitz soll ein Wolf aus der Natur entnommen werden, der sich in den letzten Wochen auffällig verhalten hat. Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat zu der sach- und gesetzkonformen Entscheidung des Landratsamtes Görlitz, nach der eine entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung getroffen wurde, das Einvernehmen erteilt.
Foto: lupus

Foto: lupus

Das betreffende Tier war in den vergangenen Monaten immer wieder in Siedlungsbereichen des Landkreises Görlitz aufgetaucht und hatte nach Futter gesucht. Durch  genetische Untersuchungen von gefundenen Haaren konnte die Identität des Wolfes ermittelt werden. Es handelt sich um einen knapp zweijährigen Wolfsrüden, der aus dem polnischen „Ruszow-Rudel“ stammt, dessen Territorium sich direkt angrenzend an Sachsen etwa auf der Höhe von Rothenburg/O.L. befindet.

Durch den Informationsaustausch mit polnischen Wissenschaftlern wurde bekannt, dass das Tier bereits als Welpe von Menschen gefüttert worden war. Durch den genetischen Abgleich wurde zudem nachgewiesen, dass es sich um denselben Wolf handelt, der Anfang Juni 2016 dabei beobachtet wurde, wie er von einem Grundstück das abgezogene Fell eines dort gerade zerlegten Wildschweins in das angrenzende Waldstück zerrte.

Wegen des auffälligen Verhaltens des Wolfes besteht die Gefahr einer weiteren Eskalation. Die Sicherheit von Menschen hat Vorrang vor dem Artenschutz. Daher ist in diesem speziellen Fall eine Entnahme gerechtfertigt.  

Die notwendigen Schritte, die die zuständigen Behörden für eine sogenannte „Entnahme“ vornehmen müssen, ergeben sich aus gesetzlichen Grundlagen. Sie sind im „Managementplan für den Wolf in Sachsen“ (Wolfsmanagementplan) festgeschrieben. Die Behörden haben mit dem Managementplan eine Handlungsanleitung, unter anderem für den Fall, dass Wölfe aus der Natur entnommen werden müssen.

Der Managementplan war von Oktober 2008 bis Mai 2009 in einem Abstimmungsprozess entstanden, an dem sich Vertreter von mehr als 50 thematisch berührten Verbänden, Vereinen, Bürgerinitiativen, Behörden sowie von wissenschaftlichen Instituten beteiligten. Die vorgesehene Entnahme steht im Einklang mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention sowie auf Europäischem sowie Bundes- und Landesrecht.
pm


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