Tag der Sachsen: Sperrungen stehen fest
Zum größten sächsischen Volksfest vom 6. bis 8. September erwartet Riesa 350 000 Gäste. Damit dieser Ansturm bewältigt werden kann und sich die Elbestadt von ihrer besten Seite zeigt, wurden jetzt das Festgebiet sowie die Abgrenzungen des Äußeren und Inneren Sperrkreises festgelegt. Die Sperrkreise Das Festgebiet erstreckt sich einerseits von der SACHSENarena entlang der Pausitzer Straße über den Lutherplatz bis zur Elbe. Gekreuzt wird es durch die gesamte Hauptstraße, Teile der Bahnhofstraße, den A.-Puschkin-Platz, die Goethestraße und das gesamte Gebiet zwischen Breite Straße und Rathausplatz bis ans Elbufer. Innerhalb dieses Bereiches planen die Verantwortlichen 20 Themenmeilen, drei Medien- sowie mindestens sechs Themenbühnen. In Eigenregie kreieren die Radiosender des Freistaats das Programm auf den Medienbühnen. So teilen sich MDR Radio Sachsen, Radio PSR und R.SA die Bühne auf dem Rathausplatz. HitRadio RTL wird an allen drei Tagen die Bühne auf dem ehemaligen Widmann-Gelände an der Pausitzer Straße bespielen. Radio Energy plant zudem ein Programm auf dem Parkplatz Innenstadt (Am Technikum). »Im Festgebiet wird es ab Freitag, 12 Uhr, bis Sonntag gegen 20 Uhr ein absolutes Fahr- und Parkverbot geben«, sagt Wolfgang Beckel, Amtsleiter für Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Riesa. »Das heißt, dass individueller Fahrverkehr nicht möglich sein wird«, so Beckel weiter. »Sofern Anwohner ihre Fahrzeuge im genannten Zeitraum nutzen wollen, sind sie in Außenbereichen abzustellen.« Alternativ können ab Juli Stellflächen auf Anliegerparkplätzen kostenlos beantragt werden. Die Grenze »Weiterhin konnten wir nun die Grenzen der Sperrkreise definieren«, sagt Dirk Mühlstädt. Der innere Sperrkreis umfasst das Festgebiet. Der äußere Sperrkreis ist das Gebiet zwischen dem inneren Sperrkreis und dem weiteren Stadtgebiet. Die Zuordnung einzelner Straßen zu den Sperrkreisen können spätestens ab Juni den zugehörigen Übersichten auf der Veranstaltungs-Homepage entnommen werden. Die Lieferungen Lieferungen in den inneren Sperrkreis können nur erfolgen: Freitag, 6. September, bis 12 Uhr; Samstag, 7. September, 3 bis 9 Uhr und Sonntag, 8. September, von 3 bis 9 Uhr. Die Anlieferungen beschränken sich auf: Lebensmittel, verderbliche Waren, Blumen, medizinischer Bedarf, Zeitungen/Zeitschriften, Kraftstoffe an Tankstellen, Geld- und Werttransporte. »Über diese Zeiten hinaus darf im inneren Sperrkreis nicht beliefert werden«, so Wolfgang Beckel. Im Äußeren Sperrkreis können Anwohner und Berechtigte einfahren und parken. Auch hierzu können kostenlose Einfahrtsberechtigungen beantragt werden. Alle Organisatoren hoffen auf das Verständnis aller für die erhöhten Sicherheitsanforderungen an diesem Wochenende.
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