Rathaus plant Soforthilfe, Land legt Sonderprogramm auf
Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert will dem Stadtrat für seine Sitzung am 26. März ein Soforthilfeprogramm vorschlagen. „Gerade Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler sind besonders davon betroffen, dass wir das öffentliche Leben so stark einschränken müssen. Einnahmen und Aufträge brechen komplett weg, aber die laufenden Kosten bleiben“, erklärt Hilbert. „Hier wollen wir als Stadt die Betroffenen mit je 1 000 Euro kurzfristig und unbürokratisch helfen.“ Diese 1 000 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden, sondern sollen vor allem die Liquidität der Betroffenen erhalten. „Ich bin sehr dankbar, dass der Freistaat Sachsen umfangreiche Hilfsprogramme auflegt. Es gibt aber viele Menschen, die jetzt sehr kurzfristig Geld brauchen, um die anstehenden Herausforderungen zu meistern und für die ein zinsloser Kredit nicht die richtige Lösung ist.“ Im Rahmen eines einfachen Antragsverfahren werden die Angaben geprüft und dann die Soforthilfe unmittelbar ausgezahlt. Hilbert: „Wenn der Stadtrat beschließt, werden ab 27. März Anträge angenommen und die Auszahlungen vollzogen.“ Die Einzelheiten des Programms mit der entsprechenden Richtlinie wird die Stadtverwaltung zeitnah unter dresden.de einstellen. Hilfe auch vom Land "Beschäftigung sichern, Unternehmen gezielt helfen« – darüber haben sich MP Michael Kretzschmer und Wirtschaftsminister Martin Dulig mit IHK, HWK, Gewerkschaftsvertretern, Wirtschaftsverbänden und Bundesagentur für Arbeit verständigt. Minister Martin Dulig kündigte in diesem Rahmen ein Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen an, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit Umsatzrückgängen konfrontiert sind und dadurch unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Die Beantragung und Ausreichung soll über die Sächsische Aufbaubank erfolgen. Vorgesehen ist ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird. Das Sonderprogramm soll Kleinst- und Kleinunternehmen helfen, die aktuell durch das Raster der bestehenden Unterstützungsangebote fallen und voraussichtlich ab kommender Woche (Stand 19. März) starten. Sollten Bund oder die EU während der Laufzeit des Programms ein Förderprogramm mit ähnlicher Zielrichtung für die Zielgruppe auflegen, muss dieses Programm vorrangig in Anspruch genommen werden