Soforthilfe-Darlehen
Das von Wirtschaftsminister Martin Dulig angekündigte Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind, wurde heute vom Kabinett beschlossen. Die Antragstellung kann ab kommender Woche bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erfolgen. Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann. »Wir haben ein Programm für alle Kleinstunternehmen, Solo-Selbständigen sowie Freiberufler aufgelegt, egal ob aus dem Kreativwirtschafts- oder Dienstleistungsbereich, die bisher durchs Raster der Unterstützungsangebote fallen. Es geht darum, Verdienst- und Umsatzausfälle der nächsten Wochen abzufangen und einen Ausgleich zu finden. Wir werden denjenigen, die unverschuldet in Not geraten sind, schnell helfen und sie nicht vor neue finanzielle Probleme stellen. Mit Ablauf der drei tilgungsfreien Jahre werden wir genau hinschauen und entscheiden, ob das ausgebliebene Geschäft nachgeholt werden konnte und die wirtschaftliche Situation so ist, dass das Darlehen tatsächlich auch zurückgezahlt werden kann. Gerade Solo-Selbständige und Freiberufler, die es nicht schaffen, ihre jetzt ausgefallenen Geschäfte nachzuholen, können sich sicher sein, dass das Soforthilfe-Darlehen keine neue Last für sie wird«, so Dulig. Die Forderung kann dann auch ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und eine Existenzgefährdung zu befürchten ist. »Am Montag soll das Programm starten. Die Kolleginnen und Kollegen der SAB sind vorbereitet, dennoch bitten wir um Verständnis und Geduld, da wir von einer hohen Nachfrage ausgehen.«
- Wer ist antragsberechtigt?
- Unter welchen Voraussetzungen kann die Zuwendung gewährt werden?
- In welcher Höhe kann ich das Darlehen erhalten?
Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate
orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens
50.000 Euro gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro
aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von
vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht. Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt.
- Wo finde ich die Antragsformulare und bei wem kann ich den Antrag auf das Sachsen-Darlehen stellen?
Förderbank –, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden als der zuständigen
Bewilligungsstelle einzureichen. Der Antragsteller hat die erforderlichen
Eigenerklärungen abzugeben. Die SAB stellt die erforderlichen Formulare ab
23.03.2020 elektronisch bereit (www.sab.sachsen.de).
- Wann und wie hat die Rückzahlung zu erfolgen?
- Ich nehme bereits andere Entschädigungsleistungen in Anspruch, habe ich dennoch einen Anspruch auf das Soforthilfe-Darlehen?
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