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Vorübergehende Vollsperrung des Senftenberger Sees

Vorübergehende Vollsperrung des Senftenberger Sees wegen geotechnischer Gefährdung aufgrund der besonderen Witterungssituation angeordnet.
Senftenberger See mit seiner Insel. Foto: Radke/LMBV

Senftenberger See mit seiner Insel. Foto: Radke/LMBV

Infolge der Rutschung an der Insel im Senftenberger See am 13. September und der nach wie vor bestehenden Gefahrenlage aufgrund des außergewöhnlichen Niedrigwasserstandes von 97,93 m NHN und der sich daraus ergebenden geotechnischen Situation fand heute unter Leitung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) eine Abstimmung der zuständigen Behörden und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) zur weiteren Vorgehensweise statt. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass der Senftenberger See für die Schifffahrt bis auf weiteres trotz Betonnung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ab sofort voll gesperrt wird, teilt das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe mit. Durch die untere Wasserhörde des Landkreises Oberpreewald-Lausitz werde jegliche Nutzung untersagt. Das LBGR habe gegenüber der LMBV angeordnet, Absperrmaßnahmen für die gefährdeten Uferbereiche südlich der gesperrten Insel durchzuführen. In der nächsten Woche sollen die weiteren geotechnischen Bewertungen des Sachverständigen vorliegen, auf deren Basis über die weiteren erforderlichen Maßnahmen entschieden wird, heißt es. Die eingeleiteten vorübergehenden Sperrmaßnahmen könnten ab dem Seewasserstand von 98,3 m NHN wieder aufgehoben werden. Erfahrungsgemäß könne davon ausgegangen werden, dass der See im kommenden Jahr zu Saisonbeginn wieder diesen Wasserstand erreiche. Wie Stephan Hornak aus der Landkreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz informiert, wirde durch die untere Wasserhörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Nutzung für den Gemeingebrauch untersagt. Landrat Siegurd Heinze: „Aus den aktuellen Erkenntnissen ist eine Gefährdung für die Nutzer des Senftenberger See nicht auszuschließen. Die Entscheidung der Behörden, bis auf weiteres den Senftenberger See sofort für jegliche Nutzung zu sperren ist richtig und nachvollziehbar. Ich appelliere an unsere Bürger, die Festlegungen und Hinweise der Behörden zu beachten. Es gilt nun neben den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen auch Maßnahmen herbeizuführen, die den Wasserspiegel des Sees auf einen Stand bekommen, der eine Nutzung des Gewässers wieder zulässt.“ Nachdem das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) bereits die Schifffahrt auf dem Gewässer bis auf weiteres untersagt hat, gilt die Untersagung der Nutzung des gesamten Senftenberger Sees durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz für die sogenannte „Nutzung für den Gemeingebrauch“. Dazu zählen beispielsweise das Baden, Tauchen, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Betreten von Eisflächen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1.500 Kilogramm Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft. • Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz steht am linken Seitenrand zum Nachlesen und Herunterladen bereit.


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