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B 169: Durchfahrtsverbot für Lastzüge im Transitverkehr

Im Ergebnis des zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, dem Landkreis Spree-Neiße, dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Cottbus jetzt geführten Gesprächs wird folgender Sachstand mitgeteilt:
Foto: thomaslerchphoto/Fotolia.com

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Es besteht Einvernehmen, dass eine gemeinsame Lösung für die Region vor dem Hintergrund der hohen Belastungen in den Ortslagen Klein Oßnig und vor allem Allmosen gefunden werden muss. Dabei sollen sowohl die berechtigten Lärmschutzinteressen der Anwohner als auch die Interessen der Wirtschaft sowie die Auswirkungen auf die Stadt Cottbus, insbesondere im Ortsteil Gallinchen, berücksichtigt werden. Alle Beteiligten haben sich darauf verständigt, zeitnah ein Durchfahrtsverbot für Lastzüge im Transitverkehr anzuordnen. Der Transitverkehr soll über die Autobahnen A13 und A15 geleitet werden. Der Ziel- und Quellverkehr kann die B169 weiter benutzen. Der Effekt dieser Anordnung soll durch eine umfangreiche Beobachtung und Auswertung ermittelt werden. Dieses Monitoring wird auch die Ausweichverkehre erfassen. Abhängig vom Ergebnis des Monitorings können weitere straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. An den Bescheiden im Zuge der Beschwerdeverfahren wird weiter abgestimmt gearbeitet. (PM/Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg)


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