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Vormünder und Ergänzungspfleger gesucht

Foto: pixabay

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Können Eltern ihr Sorgerecht nicht ausüben, weil sie vorübergehend nicht dazu in der Lage sind, ihnen das Sorgerecht entzogen wurde oder sie verstorben sind, benötigt es einen Dritten, der sich um die rechtlichen Belange eines Kindes kümmert. Wird das Sorgerecht auf diesen übertragen, spricht man von einem Vormund, der als gesetzlicher Vertreter des Kindes fungiert. Daneben gibt es die Ergänzungspflegschaft, in der nicht die komplette elterliche Sorge, sondern nur Teilbereiche (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht) auf einen Dritten übertragen wird. Bisher wurden hauptsächlich Beschäftigte des Referates Amtsvormundschaften des Landratsamtes als Amtsvormünder eingesetzt. Diese führten im Jahr 2019 insgesamt 308 Vormundschaften und Ergänzungspflegeschaften aus. Der Landkreis möchte nun aber vermehrt ehrenamtliche Personen für diese Aufgabe gewinnen. Sie kümmern sich nämlich – anders als die Beschäftigten des Landratsamtes – in der Regel nur um ein minderjähriges Kind. Ihre Aufgabe ist es, sämtliche rechtliche Belange des Kindes zu regeln und wenigstens einmal im Monat den persönlichen Kontakt zu pflegen. Für Interessierte wird es im Herbst eine Informationsveranstaltung geben. Bis dahin kann sich bereits bei der zuständigen Stelle informiert werden. Kontakt:

  • Tel. 03501/5152150


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