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Industriepark: Bürgerentscheid auf dem kurzen Weg?

Die neue Fraktion "Pirna kann mehr – Blaue Wende" hat einen Antrag im Pirnaer Rathaus eingereicht. Es geht um die Bürgerbeteilung zum geplanten Industriepark Oberelbe (IPO).
Der zukünftige Standort des geplanten Industrieparks. Foto: M. Förster

Der zukünftige Standort des geplanten Industrieparks. Foto: M. Förster

Laut dem Antrag der Fraktion soll der Stadtrat beschließen, dass ein Bürgerentscheid zum Industriegebiet am Feistenberg durchgeführt wird. In dem Gremium sind dafür zwei Drittel der Stimmen notwendig. "Wir möchten, dass der Pirnaer Bürger, der von den Chancen des Vorhabens profitieren kann, aber eben gegebenenfalls auch die immensen Risiken des Großprojektes zu schultern hat, in die Entscheidung einbezogen wird. Denn wir sprechen hier von einem Projekt, das landschaftlich, flächenmäßig und finanziell (so oder so) mindestens die nächsten hundert Jahre die Region maßgeblich prägen wird. Das sollte allen bewusst sein", hieß es in der Begründung zu dem Antrag. Pirna, Heidenau und Dohna planen am Feistenberg entlang des Autobahnzubringers B172a einen Industriepark. Begründet wird das interkommunale Großprojekt u.a. mit der schlechten Wirtschaftskraft in der Region, dem demografischem Wandel, der geringen Steuerkraft und dem Wegzug vieler Familien. Auch die Stadt Dresden will die Entwicklung des Industrieparks unterstützen. "Ergibt der Entscheid ein Votum zu Gunsten des Industrieparks, könnten das Projekt und damit der Oberbürgermeister, letztlich wir alle auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung sprichwörtlich bauen. Die Verantwortlichen in den Rathäusern und im Zweckverband sind von ihren guten Argumenten überzeugt. Die Bürger sind guten Argumenten gegenüber aufgeschlossen. Man sollte daher den Mut zeigen und ihnen diese Entscheidung anvertrauen", so Fraktionsmitglied Tim Lochner. Zuletzt hatten Bürgerinitiativen in Pirna und Heidenau in ihren Gemeinden ein Bürgerbegehren zum Industriepark gestartet. In Pirna erklärte die hiesige Stadtverwaltung das Begehren aufgrund formaler und inhaltlicher Mängel für unzulässig.


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