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Hartz 4: Zur Not an der Supermarkt-Kasse

Es klingt wie ein Scherz, ist aber keiner: In besonders dringlichen Fällen können Sozialleistungen künftig an den Kassen im Einzelhandel ausgezahlt werden.
Foto: Archiv

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 Die Agentur für Arbeit Pirna und das Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bieten ab 7. Januar ein neues Verfahren an: Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, erhalten einen neutralen Zahlschein und können damit an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen. Die Prozedur, so heißt es weiter, verpflichte nicht zum Kauf in dem Geschäft. Das neue Modell war vorher in einzelnen Regionen getestet worden. Die Resonanz sei positiv gewesen. Deshalb wird das Verfahren nun bundesweit eingesetzt, auch im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Bisher erhielten Kunden das Bargeld an einem Kassenautomaten vor Ort in der Arbeitsagentur und dem Jobcenter. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig sind. Generell gilt: Arbeitslosengeld wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Leistungsempfänger und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts. Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter zu. Das eingesetzte Verfahren "barzahlen.de" wird bereits von anderen Unternehmen genutzt.


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