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48 Stunden an der A17: Drogen, Waffen, offene Haftbefehle

Ein zweitägiger Einsatz der Polizei an der A17 hat sich bezahlt gemacht.
Polizeikräfte bei der Kontrolle eines Fahrzeugs. Foto: M. Förster /Archiv

Polizeikräfte bei der Kontrolle eines Fahrzeugs. Foto: M. Förster /Archiv

Am Donnerstagmorgen haben die Bundespolizei, die Polizei Sachsen, die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ihre zweitägige Kontrolle auf der A17 beendet. Seit Dienstagmorgen wurde der gesamte Fahrzeugverkehr der A17 in Fahrtrichtung Dresden über den Rastplatz "Am Heidenholz" geführt. Kontrollkräfte selektierten einzelne Fahrzeuge, welche dann einer intensivieren Kontrolle zugeführt wurden. Aber auch auf den Nebenverkehrswegen im Umland wurden mobile Kontrollen durchgeführt. Mehr als 100 Beamte waren an dem Großeinsatz beteiligt. Im Ergebnis leiteten die Einsatzkräfte 31 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthalts-, Betäubungsmittel-, Waffen- und das Straßenverkehrsgesetz sowie das Strafgesetzbuch ein. Die Beamten stellten bei ihren Kontrollen insgesamt sechs unerlaubt nach Deutschland eingereiste Personen fest und beanzeigten eine weitere Person wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise nach Deutschland. Mit insgesamt 80 Cannabispflanzen war ein 29-jähriger Deutscher am Dienstagnachmittag in die Kontrollstelle gefahren und wurde wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz beanzeigt. Mit elf Stahlruten und sechs Schlagringen war ein 25-jähriger Niederländer unterwegs, den die Einsatzkräfte am Mittwochmittag kontrollierten. Die Waffen waren hinter dem Beifahrersitz und im Kofferraum versteckt und wurden bei der Kontrolle des Fahrzeuges gefunden. Weiterhin führte er noch elf Pfeffersprays bei sich, welche aber über die erforderliche Kennzeichnung verfügten und somit legal waren. Gegen den 25-Jährigen wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Weiterhin stellten die Einstätzkräfte 35 Personen fest, welche durch in- und ausländische Behörden zur Fahndung ausgeschrieben waren.  Unter ihnen befanden sich auch drei Personen, die mit einem Haftbefehl gesucht wurden. So wurde eine 47-jährige Bulgarin wegen Betrugs gesucht und musste noch eine offene Geldstrafe (472,- Euro) bezahlen. Ein 49-jähriger Rumäne, der wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt wurde, musste ebenfalls noch eine offene Geldstrafe (823,50 Euro) begleichen. Für einen 23-jährigen Serben ging es nach der Vorführung beim zuständigen Haftrichter auf direktem Weg in die JVA nach Dresden. Gegen den 23-Jährigen lag ein Untersuchungshaftbefehl vor, weil er der gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtig ist. Im Rahmen der Kontrolle konnten zudem acht in Fahndung stehende Dokumente / Sachen wieder aufgefunden werden. "Die hohe Anzahl der Feststellungen hat gezeigt, dass die gemeinsamen Kontrollen der Bundespolizei, der sächsischen Polizei, des Zolls und des BAG im grenznahen Raum ein adäquates Mittel sind, um die grenzüberschreitende Kriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen", so das Fazit des Inspektionsleiters der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel Sven Jendrossek.


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