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Selbstbedienung im Mühlgraben

Sie fragen, wir antworten... Darf man Grabenwasser einfach abzapfen?

 In den vergangenen Tagen haben wohl viele Riesaer unter der Hitze gelitten und gern eine Erfrischung gesucht. Besonders tiefe Sorgenfalten treibt eine Hitzewelle im Frühsommer wohl den Kleingärtnern auf die Stirn. Stört sie doch die Pflanzen in ihrer wichtige Wachstumsphase. Da heißt es gießen, gießen und gießen - sonst bleiben die ersehnten Früchte klein und vertrocknen. Ein Leser hat eine ganz abenteuerliche Lösung für dieses Problem in Merzdorf entdeckt. Unweit des Merzdorfer Teiches wird (wahrscheinlich von Anliegern) das Wasser aus dem vorbeifließenden Mühlgraben abgezapft. Eine Art Selbstbedienung in Trockenzeiten? Dabei wird eine strombetriebene Pumpe ins Wasser geleitet und liefert reichlich kühles Nass für Wiese und Pflanzen. Aber darf man das? Wasserrecht wird durch das Landratsamt Meißen im Umweltamt entschieden - heißt es bei Nachfrage in der Stadtverwaltung Riesa. So schnell die Antwort der Stadt bei uns eintraf, um so länger mussten wir uns auf die Auskunft des Landratsamtes gedulden! In vielen Foren wird erklärt, dass Wasserrecht auf Landesebene geregelt wird. Vielerorts ist die Entnahme mit Schöpfgefäßen zum privaten Gebrauch, erlaubt. Aber verboten sind Pumpen in Fließgewässern. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld vorsieht. Das ist bei uns anders. Im vorliegenden Fall haben alle richtig gehandelt: »Natürlich können die Anwohner Wasser zum Gießen entnehmen, solange dies keine negativen Auswirkungen auf die Wasserökologie hat«, erklärt die Sprecherin des Landratsamtes Kerstin Thöns. Es sollte aber ein Wasserstand von 10 bis 20 Zentimeter vorhanden sein. Allerdings bei Flüssen mit Schifffahrt – wozu der Graben ja nicht gehört - sei die Entnahme immer genehmigungspflichtig, fügt sie an. Kontakt: Vielleicht können wir helfen, auch Ihre Frage zu beantworten: verenafarrar@wochenkurier.info 


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